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Essen: Pocket-Bike-Fahrer (17) stürzt nach Ausweichmanöver - Polizei klärt über Gefahren auf

ID: 2116976

(ots) - 45309 E.-Kray: Gestern Nachmittag (15. April) gegen
16.30 Uhr stürzt ein 17-jähriger Pocket-Bike-Fahrer auf dem Gehweg an
der Rotthauser Straße nach einem Ausweichmanöver. Eine Autofahrerin
(75) befuhr die Rotthauser Straße in Richtung Gelsenkirchen. Einige
Meter vor der Kreuzung Bonifaciusstraße wollte sie rechts auf das
Gelände eines Blumengeschäftes abbiegen. Zur gleichen Zeit fuhr der
17-Jährige mit dem Kleinmotorrad auf dem Gehweg in selbige Richtung.
Der junge Mann sah das abbiegende Auto und versuchte noch in letzter
Sekunde auszuweichen. Dabei stürzte er vom Pocket-Bike. Das Fahrzeug
rutschte noch ein Stück weiter und prallte gegen den Wagen der
75-Jährigen. Rettungskräfte versorgten den leicht verletzten
17-Jährigen vor Ort und brachten ihn anschließend vorsorglich ins
Krankenhaus. Die 75-Jährige erlitt einen Schock. Die Polizei stellte
das Pocket-Bike sicher. Die Ermittlungen zu dem Unfall dauern an.
Pocket-Bikes sind "Kleinmotorräder", die 55 cm hoch und um die 20
Kilogramm schwer sind. Teilweise fahren sie mit bis zu 100
Stundenkilometer schnell. Die Maschinen sind für den öffentlichen
Straßenverkehr nicht zugelassen, dürfen lediglich auf abgesperrten
Privatgelände gefahren werden. Die Beschaffenheit der motorisierten
Fahrzeuge, insbesondere die Bremsanlage, die kleinen Räder und
Reifen, ebenso die leichte Rahmen, bergen immense Gefahren für den
Fahrer. Die Kleinmotorräder verfügen über keine entsprechenden
Beleuchtungseinrichtungen oder über sichere und funktionsfähige
Bremsen. Außerdem können andere Verkehrsteilnehmer die
Pocket-Bike-Fahrer sehr leicht übersehen. Aufgrund der
Fahreigenschaft und der Motorleistung unterliegen die Kleinmotorräder
dem Fahrerlaubnisrecht. Zusätzlich müsste ein amtliches Kennzeichen
zugeteilt, sowie eine vorgeschriebene Haftpflichtversicherung für das




Fahrzeug abgeschlossen werden. Eine amtliche Zulassung ist jedoch
nach aktueller Rechtslage nicht möglich. Daher unterschätzen Sie
nicht die Strafbarkeit und vor allem die Gefahren, die Pocket-Bikes
im Straßenverkehr mit sich bringen. Klären Sie auch Ihre Kinder oder
Bekannte darüber auf! Und lassen Sie diese, wenn überhaupt, nur auf
abgegrenzten Privatgelände und nicht ohne Aufsicht fahren. /JH




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Polizei Essen/ Mülheim an der Ruhr
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Telefon: 0201-829 1065 (außerhalb der Bürodienstzeit 0201-829 7230)
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Datum: 16.04.2019 - 12:25 Uhr
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