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Die Bundespolizei informiert zum Fußballspiel

1.FC Kaiserslautern gegen F.C. Hansa Rostock am 21.April in Kaiserslautern

ID: 2118157

(ots) -

- Verbot der Mitnahme von Glasflaschen, pyrotechnischen
Gegenständen, Vermummungsgegenständen und Schutzbewaffnung und
Pyrotechnik -

Am Sonntag, den 21.April 2019 findet in Kaiserslautern das
Punktspiel der 3. Liga zwischen dem 1. FC Kaiserslautern und dem F.C.
Hansa Rostock statt. Zur Unterstützung ihrer Mannschaft werden
zahlreiche Rostocker Fans nach Kaiserslautern reisen. Ein
Sonderverkehr Fußballzug der Deutschen Bahn AG wird zwischen Rostock
und Kaiserslautern verkehren. Die Abfahrt des Fanzuges in Rostock ist
für den 20. April 2019 um 23:23 Uhr mit Halt in Schwerin
(21.04.2019/00:24 Uhr) und Hamburg-Harburg (01:47 Uhr) nach
Kaiserslautern vorgesehen. Die Rückfahrt mit dem Fanzug ist gegen
17:10 Uhr ab Kaiserslautern über Hamburg-Harburg und Schwerin in die
Ostseestadt, Ankunft gegen 04:14 Uhr am 22. April 2019, geplant. Aus
Sicherheitsgründen ist für bahnreisende Fußballfans die Mitnahme von
Glasflaschen, pyrotechnischen Gegenständen, Vermummungsgegenständen
und Schutzbewaffnung in dem Fanzug durch eine Allgemeinverfügung der
Bundespolizei im Zeitraum vom

-Samstag, den 20. April 2019, 20:00 Uhr bis Sonntag, den 21.
April 2019, 24:00 Uhr

untersagt.

Pyrotechnische Gegenstände sind alle Gegenstände, die
explosionsgefährliche Stoffe oder Stoffgemische enthalten, mit denen
aufgrund selbständiger, unter Freiwerden von Wärme ablaufender
chemischer Reaktionen Wärme, Licht, Schall, Gas oder Rauch oder eine
Kombination dieser Wirkung erzeugt werden soll.

Der Geltungsbereich umfasst den beabsichtigten Sonderverkehr
Fußballzug der Fans des F.C. Hansa Rostock (Hin- und Rückfahrt) auf
der Bahnstrecke von Rostock nach Kaiserslautern auf dem Gebiet der
Bahnanlagen der Eisenbahnen des Bundes sowie die jeweiligen
Bahnsteige der entsprechenden Bahnhöfe/Haltepunkte während der




beabsichtigten Ab- und Zustiege sowie Haltesituationen.

Diese Verfügung gilt für alle Personen, die diese Zugverbindung
nutzen. Der Geltungsbereich kann bei Änderung der Gefährdungslage
auch auf weitere Zugverbindungen ausgedehnt werden. Die Einhaltung
des Verbotes kann durch die Bundespolizei überwacht und Kontrollen an
den Abfahrts- und Zusteigebahnhöfen diesbezüglich durchgeführt
werden. Es wird gebeten, rechtzeitig vor Abfahrt des Zuges an den
entsprechenden Bahnhöfen zu erscheinen. Bei Verstößen gegen die
Allgemeinverfügung kommt ein Platzverweis durch die Bundespolizei
oder der Beförderungsausschluss durch das
Eisenbahnverkehrsunternehmen in Betracht. Die Pressesprecher stehen
Ihnen für Rückfragen unter den bekannten Telefonnummern zur
Verfügung.




Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Rostock
Kopernikusstr. 1b
18057 Rostock
Pressesprecher
Frank Schmoll
Telefon: 0381 / 2083 103
E-Mail: bpoli.rostock.contr-presse(at)polizei.bund.de
Twitter: (at)bpol_kueste

Die Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt nimmt als Bundesbehörde ihre
Aufgaben in Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern sowie in Nord-
und Ostsee und anlassbezogen darüber hinaus wahr.


Dazu sind ihr als operative Dienststellen die
Bundespolizeiinspektionen in Flensburg, Kiel, Rostock, Stralsund und
Pasewalk sowie die Bundespolizeiinspektion Kriminalitätsbekämpfung
Rostock und eine Mobile Kontroll- und Überwachungseinheit
unterstellt. Mit den Bundespolizeiinspektionen See in Neustadt in
Holstein, Warnemünde und Cuxhaven verfügt sie als einzige
Bundespolizeidirektion über eine maritime Einsatzkomponente
"Bundespolizei See", um die Seegrenze in der Nord- und Ostsee
(Schengen-Außengrenze) zu überwachen.


Die Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt beschäftigt insgesamt ca.
2600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, darunter Polizeibeamte,
Verwaltungsbeamte und Tarifbeschäftigte.
Auf Grundlage des Bundespolizeigesetzes und anderer Gesetze nimmt sie
umfangreiche und vielfältige Aufgaben wahr.

Dazu gehören insbesondere:
-
der grenzpolizeiliche Schutz des Bundesgebietes,
- die bahnpolizeilichen Aufgaben
- die grenzpolizeilichen, schifffahrtspolizeilichen und
umweltpolizeilichen Aufgaben in Nord- und Ostsee.


Weitere Informationen zur Bundespolizei und zur
Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt erhalten Sie unter
www.bundespolizei.de.

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Datum: 18.04.2019 - 07:23 Uhr
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