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"Bezahlstreit" deckt illegale Fahrscheinverkäufe, Urkundenfälschungen und Computerbetrug auf - Bei Tatverdächtigen und in deren Wohnungen zahlreiche Fahrscheine sichergestellt

ID: 2120114

(ots) -
Am Karfreitag (19. April) kamen mittags zwei Personen zur
Bundespolizei, die wegen eines privaten Fahrscheinverkaufs
Unstimmigkeiten klären wollten. Weitergehende Ermittlungen führten
dazu, dass die Bundespolizei nun wegen des Verdachts des
gewerbsmäßigen Betrugs, der Urkundenfälschung und des Computerbetrugs
in mehreren Fällen ermittelt. Die Höhe des Sachschadens muss noch
ermittelt werden.

Gegen 12 Uhr kamen eine 52-jährige Ukrainerin und ein 68-jähriger
Österreicher zur Wache der Bundespolizei im Münchner Hauptbahnhof. Es
ging um einen Zahlstreit. Die Frau gab an, der Mann hätte ihr eine
Fahrkarte für 50,00 EUR verkauft, sie hätte bezahlt, er ihr die
Fahrkarte jedoch nicht gegeben. Der Mann wiederum behauptete, er
hätte die Fahrkarte übergeben, dafür jedoch kein Geld erhalten.

Da der Österreicher nicht logisch erklären konnte, warum er
Reisenden Fahrkarten zum Verkauf anbietet, bestand der Verdacht, dass
er bereits im Vorfeld mehrere Fahrkarten an verschiedene Personen
veräußert hatte. Dies ist gemäß den Beförderungsrichtlinien der
Deutschen Bahn nicht gestattet. Bei einer Durchsuchung des Mannes aus
Nymphenburg wurden insgesamt 21 Streifenkarten im Wert von jeweils
14,00 EUR sowie drei Gruppentageskarten für jeweils 72,90 Euro
(Gesamtwert 366,90 Euro). Es besteht der dringende Verdacht, dass der
68-Jährige diese Fahrkarten an Dritte weiterverkauft hätte, wenn der
zugrundeliegende Sachverhalt nicht festgestellt worden wäre.

Da die Geschädigte im Rahmen der Befragung äußerte, dass sich noch
eine Frau bei dem Verkäufer befunden hatte, die ebenfalls Reisende
angesprochen und Fahrscheine zum Kauf angeboten hat, wurde im Rahmen
von Fahndungsmaßnahmen eine 53-jährige Russin im Münchner
Hauptbahnhof festgestellt. Da auch gegen sie der Verdacht einer




Straftat bestand, wurde sie zur Dienststelle verbracht und ebenfalls
durchsucht. Dabei wurden weitere sechs Streifenkarten im Wert von
jeweils 14,00 Euro (Gesamtwert: 84 Euro) aufgefunden. Auch diese
waren mit offenbar gestohlenen oder nicht gedeckten Kreditkarten
erworben worden.

Des Weiteren wurden bei der Frau, die ebenfalls in Nymphenburg
wohnt, eine zu einer Familienfahrkarte verfälschte Single-Tageskarte,
zwei Bayern-Tickets (Single), eine davon zur einem
Fünf-Personen-Ticket verfälscht, sowie eine verfälschte
Isar-Card-S-Monatsmarke aufgefunden. Letztgenannte gehörte zu einem,
auf die 53-Jährige persönlich ausgestellten München-Pass, weswegen
hier von einer Eigennutzung ausgegangen wird.

Bei einer freiwilligen Wohnungsnachschau, in der von den Beiden
gemeinsam bewohnten Wohnung, wurden ca. 300 weitere Original
DB-Fahrkarten aufgefunden und sichergestellt. Auch hier wird davon
ausgegangen, dass sie mittels nicht gedeckter Kreditkarten erworben
worden waren. Die genaue Schadenshöhe, die der Deutschen Bahn
entstanden ist, ist Gegenstand weiterer umfangreicher
Nachermittlungen der Münchner Bundespolizei und kann daher derzeit
nicht beziffert werden. Die Beiden blieben nach Rücksprache mit der
Staatsanwaltschaft auf freien Fuß.

Die Bundespolizei warnt in diesem Zusammenhang vor dem "privaten
Ankauf" von Fahrscheinen an Bahnhöfen bzw. im Internet!

Insbesondere wenn die Ticketpreise erheblich von den normalen
Preisen abweichen und die Herkunft der Fahrscheine nicht schlüssig
erklärt werden können, sollte man dies tunlichst unterlassen.

Wie im obigen Fall kann bei einer nicht ordnungsgemäß aus einer
Straftat erworbenen Fahrkarte kein Eigentum erworben werden. Ein
"gutwilliger" Käufer bekommt einen Schaden nicht ersetzt und hat am
Ende - wie die 52-jährige Ukrainerin aus Milbertshofen - weder ein
Ticket noch bekommt sie ihr Geld zurück. Sollten dabei verfälschte
Fahrkarten benutzt werden, kommen auf den Käufer meist noch
strafrechtliche Ermittlungen zu.

Der Tipp der Bundespolizei lautet daher: Kaufen Sie Fahrscheine
nur an offiziellen Ticketstellen oder Automaten der Verkehrsuntern.




Rückfragen bitte an:

Wolfgang Hauner
Bundespolizeiinspektion München
Arnulfstraße 1 a - 80335 München
Telefon: 089 515 550 215
E-Mail: bpoli.muenchen.oea(at)polizei.bund.de

Die Bundespolizeiinspektion München ist zuständig für die
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mit dem Bundespolizeirevier München Ost und Diensträumen in Pasing
und Freising umfasst neben der Landeshauptstadt und dem Landkreis
München die benachbarten Landkreise Dachau, Ebersberg,
Fürstenfeldbruck, Starnberg, Erding und Freising. Sie finden uns im
Münchner Hauptbahnhof unmittelbar neben Gleis 26.
Telefonisch sind wir rund um die Uhr unter 089 / 515550 - 111 zu
erreichen.

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundespolizei.de oder
oben genannter Kontaktadresse.

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Datum: 22.04.2019 - 09:21 Uhr
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