Häusliche Gewalt: 31-jähriger Ehemann musste Wohnung verlassen
(ots) - Bonn. Weil er seine Ehefrau körperlich attackiert und
leicht verletzt haben soll, sprachen Beamte der Wache Innenstadt am
Ostersonntag einem 31-Jährigen eine Wohnungsverweisung und ein
10-tägiges Rückkehrverbot aus. Gegen 13 Uhr war die Polizei über
einen Streit in der Wohnung der Eheleute im Bonner Norden informiert
worden. Dort, so der bisherige Ermittlungsstand, war es zu einer
Auseinandersetzung unter den beiden 31-Jährigen gekommen, in dessen
Verlauf der Ehemann seine Frau körperlich anging und verletzte. Daher
wiesen ihn die Beamten aus der Wohnung und sprachen ihm ein
Wohnungsbetretungsverbot bis zum 2. Mai 2019 aus. Sollte er dieses
Verbot nicht beachten, droht ihm ein Zwangsgeld von 500 Euro.
Gleichzeitig erwartet ihn ein Strafverfahren wegen Körperverletzung.
Das zehntägige Rückkehrverbot bei einer polizeilichen
Wohnungsverweisung soll den Opfern Zeit geben, sich Beratung und
Unterstützung in einer Hilfseinrichtung vor Ort zu holen. Die Frau
wurde von den Beamten auf die Hilfsangebote und ihre Rechte
hingewiesen.
Häusliche Gewalt - Das Opfer bleibt, der Täter geht. Weitere
Informationen und Handlungsempfehlungen finden Betroffene und
Interessierte unter: https://polizei.nrw/artikel/haeusliche-gewalt-un
d-polizeiliches-handeln
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Datum: 23.04.2019 - 08:05 Uhr
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