Schaumburg/Nienburg-Polizei warnt vor "Bauernglätte"
(ots) - (BER)In jedem Frühjahr warnt die Polizei vor der
sogenannten "Bauernglätte" oder dem "Bauernglatteis". Dieser
umgangssprachliche Begriff umschreibt die durch land - und
forstwirtschaftliche Fahrzeuge hervorgerufenen Verschmutzungen der
Fahrbahn. Erdanhaftungen an den zumeist grobstolligen Reifen von den
Feldern bleiben auf der Fahrbahn liegen und bilden in der Kombination
mit Regen oder Nebelnässe einen gefährlichen Schmierfilm. Gerade in
den ländlichen Gebieten führen solche Verschmutzungen immer wieder zu
schweren Verkehrsunfällen. Mit diesen Hinweisen möchte die Polizei
alle Verkehrsteilnehmer für solche Gefahrenstellen sensibilisieren.
Durch stark verringerte Geschwindigkeit und erhöhte Aufmerksamkeit
werden Unfälle vermieden. Landwirte werden gebeten, die verschmutzten
Straßen zeitnah zu säubern und wenn dieses nicht unverzüglich möglich
sein sollte, die Gefahrenstelle zumindest durch vorgeschriebene
Verkehrszeichen (VZ 114 mit Zusatzzeichen) abzusichern. Diese
Verpflichtung ist im § 32 StVO festgelegt. In einzelnen Situation
kann sogar ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr vorliegen
und damit handelt der Verursacher dann nicht mehr nur ordnungswidrig
sondern es liegt der Verdacht einer Straftat vor. Aufgrund der
polizeilichen Pflicht zur Gefahrenabwehr können verschiedene
Sofortmaßnahmen von der für den Verursacher kostenpflichtigen
Beauftragung eines Reinigungsunternehmens bis zur Untersagung der
Weiterfahrt getroffen werden. Die Ordnungshüter haben vollstes
Verständnis für die Arbeit auf den Feldern, müssen aber auch an die
Sicherheit der anderen Verkehrsteilnehmer denken.
Rückfragen bitte an:
Axel Bergmann
Polizeiinspektion Nienburg/Schaumburg
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Datum: 24.04.2019 - 10:29 Uhr
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