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190424-2: Rollerfahrerin verletzt - Wesseling

ID: 2121652

(ots) - Ein Gespann überholte eine Rollerfahrerin
mit zu geringem Seitenabstand. Nach ihrem Sturz flüchtete der
Unfallfahrer.

Eine 58-jährige Motorrollerfahrerin befuhr am Dienstag (23. April)
um 17:30 Uhr die Brühler Straße in Richtung Brühl. An der Einmündung
Rheinstraße/Godorfer Weg überholte sie ein in gleicher Richtung
fahrendes Auto mit angehängtem Wohnanhänger. Der Anhänger schaukelte
nach Zeugenaussagen wegen Bodenwellen auf und stieß gegen den linken
Außenspiegel des Rollers. Die 58-Jährige verlor die Kontrolle,
stürzte und verletzte sich leicht. Am Roller entstand Sachschaden.
Das Gespann, bestehend aus einem älteren grünen Auto - vermutlich VW
Golf oder Opel Astra - und einem beigefarbenen Wohnwagen, fuhr weiter
in Richtung Brühl. Ein nachfolgender Zeuge hielt an, versorgte die
Verletzte und informierte die Rettungskräfte.

Die Polizei weist darauf hin, dass mit Beginn der Sommerzeit auch
die Campingliebhaber zunehmend im Straßenverkehr mit zum Teil breiten
Anhängern präsent sind. Dabei vergessen die Fahrerinnen oder Fahrer
schnell die vorhandenen Überbreiten. Gesetzlich vorgegeben ist ein
seitlicher Mindestabstand von 1,5 Metern zum überholten Fahrrad- oder
Mofafahrer. Was mit dem Auto noch "passte", ist mit überbreitem
Anhänger zu knapp bemessen. Tipp: Fahren Sie mit Anhängern
vorausschauend und achten Sie auf die Abstände beim Überholen von
Fahrrad- oder Mofafahrern. Ist wegen Gegenverkehrs oder einer
Engstelle ein gefahrloses Überholen nicht möglich, üben Sie sich in
Geduld und bleiben zunächst hinter dem Zweiradfahrer, welchen Sie
überholen wollen. Mit gegenseitiger Rücksicht und Respekt kommen
beide Verkehrsteilnehmer entspannt ans Ziel. (bm)




Rückfragen von Medienvertretern bitte an:

Kreispolizeibehörde Rhein-Erft-Kreis




Leitungsstab/Sachgebiet 2
Polizeipressestelle
Telefon: 02233 52-3305
Fax: 02233 52-3309
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Datum: 24.04.2019 - 10:21 Uhr
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