Mit Promille auf dem Fahrrad ein Rotlicht missachtet - Ratingen - 1904151
(ots) -
Am späten Mittwochabend des 24.04.2019, gegen 22.25 Uhr,
beobachtete eine Streifenwagenbesatzung der Ratinger Polizei eine
Fahrradfahrerin, die am Lintorfer Markt in Lintorf einen Gehweg
befuhr und an einer beampelten Fußgängerfurt die Straßenseite
wechselte, obwohl die dortige Ampel Rotlicht zeigte. Daraufhin
entschlossen sich die Beamten die Fahrradfahrerin anzuhalten. Bei der
Kontrolle stellten sie fest, dass die 64-jährige Ratingerin nicht nur
leicht lallend auf Fragen antwortete, sondern sich zusätzlich auch
nur unsicher und leicht wankend auf den Beinen hielt. Ein deshalb
durchgeführter Alkoholtest ergab einen Wert von etwa 1,6 Promille
(0,8 mg/l). Deshalb leitete die Polizei ein Strafverfahren wegen
Trunkenheit im Straßenverkehr (§ 316 StGB) gegen die Fahrradfahrerin
ein. Zur Beweisführung wurde die ärztliche Entnahme einer Blutprobe
angeordnet und durchgeführt. Das weitere Führen von Fahrzeugen im
öffentlichen Straßenverkehr wurde der Beschuldigten bis zur
vollständigen Ausnüchterung ausdrücklich untersagt.
Da die 64-jährige Ratingerin im Besitz eines Führerscheines ist,
erhielt die zuständige Straßenverkehrsbehörde Kenntnis von dem
Vorfall, was voraussichtlich zur Anordnung einer
"Medizinisch-Psychologischen Untersuchung" (MPU) und damit
möglicherweise zum amtlichen Entzug der Fahrerlaubnis führen wird.
Hinweis:
§ 316 StGB knüpft bei der Trunkenheitsfahrt an das Führen eines
Fahrzeuges im Straßenverkehr an. Auch das Fahrrad ist ein Fahrzeug,
weshalb sich derjenige, der im Zustand alkohol- oder drogenbedingter
Fahrunfähigkeit im Verkehr Fahrrad fährt, nach § 316 StGB strafbar
macht. Eine absolute Fahruntauglichkeit liegt bei Fahrradfahrern ab
einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille vor. Liegt der Wert
darunter, müssen für die Fahruntauglichkeit verkehrsbezogene
Ausfallerscheinungen (Schlangenlinien o.Ä.) hinkommen.
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Datum: 25.04.2019 - 10:15 Uhr
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