Fahren unter Alkohol und ohne Fahrerlaubnis
(ots) - Am 05.05.2019 um 03:10 Uhr stellten
Polizeibeamte während der Streife einen PKW fest, der auf der B 111
in starker Schlangenlinie fuhr. Die Beamten konnten beobachten, dass
der PKW auf die Gegenfahrbahn fuhr und es fast zur Kollision mit
einem entgegen kommenden PKW kam. Es handelte sich dabei um einen
vermutlich schwarzen Seat, der die Kollision gerade noch durch
ausweichen verhindern konnte. Der PKW Peugeot wurde daraufhin durch
die Beamten zum Halten aufgefordert. Der 58 Jährige PKW Fahrer hielt
dann an und wurde einer Kontrolle unterzogen. Als der Fahrer des
Peugeot ausstieg, schwankte dieser stark und musste sich am Fahrzeug
festhalten. Der Fahrer konnte sich nur mit seinem BPA ausweisen. Ein
durchgeführter Atemalkoholtest ergab den Wert von 2,30 Promille.
Nach einer Überprüfung wurde festgestellt, dass der Fahrer nicht im
Besitz einer Fahrerlaubnis ist. Jetzt hat sich der PKW Fahrer wegen
Fahren ohne Fahrerlaubnis und Gefährdung des Straßenverkehrs zu
verantworten.
Die Polizei bittet darum, dass sich der PKW Fahrer des vermutlich
schwarzen PKW Seat beim Polizeirevier Heringsdorf unter der
Telefonnummer, 038378/279-224 oder jeder anderen Polizeidienststelle
meldet.
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Anklam
Jörg-Peter Käding
Telefon: 03971-2513040
E-Mail: pressestelle-pi.anklam(at)polizei.mv-regierung.de
http://www.polizei.mvnet.de
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Datum: 07.05.2019 - 14:03 Uhr
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