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Reisender aufgrund U-Haftbefehl festgenommen

ID: 2124444

(ots) - Bei den gestrigen grenzpolizeilichen Einreise-
und Ausreisekontrollen verschiedener Flüge wurden durch die
Bundespolizei mehrere Personen festgestellt, die zur Festnahme
ausgeschrieben waren.

Aufgrund eines bestehenden Untersuchungshaftbefehl endete die
Reise eines 20-Jährigen am Düsseldorfer Flughafen. Die
Staatsanwaltschaft Regensburg hatte den Mann zur Festnahme
ausgeschrieben, weil ihm besonders schwerer Fall des Diebstahls
vorgeworfen wird. Der rumänische Staatsangehörige soll im Dezember
2018 in eine Paketdienst-Niederlassung mit einer weiteren Person
eingedrungen sein, um dort mehrere wertvolle Elektronikartikel zu
entwenden. Seine Reise konnte er nicht fortsetzen, sondern wurde dem
Haftrichter zwecks weiterer Maßnahmen vorgeführt.

Ein 31-Jähriger wurde bei der Einreisekontrolle aus Bangkok
festgestellt, weil die Staatsanwaltschaft Münster den Mann zur
Festnahme wegen Körperverletzung ausgeschrieben hatte. Zunächst
konnte der Deutsche die gesamte Geldstrafe in Höhe von 2.007,45 Euro
nicht aufbringen. Der junge Mann kontaktierte einen Freund, um die
Summe auftreiben zu können und somit nicht in die
Justizvollzugsanstalt zu müssen. Dank des Freundes gelang ihm dies,
da die Geldstrafe bei der Polizeiwache in Lengerich (Kreis Steinfurt)
eingezahlt wurde. Dadurch konnte er die Ersatzfreiheitsstrafe von 90
Tagen doch noch umgehen und seine Weiterreise fortsetzen.

Bei der Einreisekontrolle aus Paris wurde eine 63-Jährige
festgestellt, die von der Staatsanwaltschaft Stade wegen
Steuerhinterziehung verurteilt wurde. Die Frau konnte die
Freiheitsstrafe von 105 Tagen abwenden, weil ihr Bruder die
Geldstrafe in Höhe von 1.705,36 Euro bei dem Polizeipräsidium in
Bochum beglich. Daraufhin konnte die Deutsche ihre Weiterreise
fortsetzen.

Ebenso wurde ein 28-Jähriger bei der Ausreisekontrolle nach Dubai




festgestellt, der von der Staatsanwaltschaft Krefeld wegen
Sachbeschädigung zur Festnahme ausgeschrieben war. Der Deutsche
konnte die Geldstrafe in Höhe von 400,- Euro aufbringen, so dass er
nicht die nächsten 40 Tage in der Justizvollzugsanstalt verbringen
muss.




Rückfragen bitte an:

Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Flgh. Düsseldorf
Anne Kister
Telefon: 0211 9518 108
E-Mail: presse.dus(at)polizei.bund.de
Twitter: https://twitter.com/BPOL_NRW
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Datum: 09.05.2019 - 11:11 Uhr
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