Bei Fahranfänger Trunkenheitsfahrt verhindert
(ots) - Am späten Donnerstagabend
wurde ein 20-Jähriger aus Winnweiler auf dem Rognac-Platz vor
Fahrtantritt einer Kontrolle unterzogen. Bei dem jungen Mann, der
sich zudem auch noch in der Probezeit befindet, wurde
Atemalkoholgeruch festgestellt. Ein durchgeführter Atemalkoholtest
ergab einen Wert von über 0,2 Promille. Ihm wurde der Fahrtantritt
untersagt, sein Führerschein und Fahrzeugschlüssel wurden präventiv
sichergestellt.
Die Polizei erinnert daran, dass für Fahranfänger nach § 24 c StVG
(Null-Promillegesetz) ein absolutes Alkoholverbot gilt. Demnach
dürfen Personen in der Probezeit sowie Personen unter 21 Jahren
keinen Tropfen Alkohol trinken, wenn sie mit einem Kraftfahrzeug
unterwegs sind. Zuwiderhandlungen werden mit einem Bußgeld in Höhe
von 250 Euro sowie einem Punkt im Verkehrszentralregister geahndet.
Darüber hinaus wird innerhalb der Probezeit eine kostenpflichtige
Nachschulung fällig.
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Polizeiinspektion Rockenhausen
Telefon: 06361 / 917-0
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Datum: 10.05.2019 - 11:02 Uhr
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