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Die Vorwürfe bezüglich einer Abschiebung vom August 2018 sind haltlos

ID: 2125586

(ots) - Derzeit kursieren in einigen Medien Meldungen über
eine angeblich unangemessene Behandlung eines Rückzuführenden durch
die Bundespolizei während einer Abschiebung auf dem Luftweg im August
2018. Demnach wird den die Abschiebung begleitenden
Bundespolizeibeamten vorgeworfen, dem Mann Atembeschwerden bereitet
und Druck auf seinen Genitalbereich ausgeübt zu haben. Diesbezüglich
stellt die Bundespolizeidirektion München klar:

Die erhobenen Vorwürfe sind unzutreffend. Richtig ist, dass Beamte
der Bundespolizei einem Rückzuführenden während der Maßnahme einen
Kopf- und Beißschutz aufsetzen und die Beine fesseln mussten, damit
dieser sich nicht selbst verletzt. Dabei haben die Beamten
durchgehend darauf geachtet, dass die Atemwege des Rückzuführenden
frei sind. Ein Griff gegen den Hals sowie Griffe beziehungsweise
Drücke gegen die Genitalien des Rückzuführenden fanden nicht statt.
Der Flug wurde unter anderem durch einen FRONTEX-Mitarbeiter
begleitet. Auch dessen Bericht ist zu entnehmen, dass die Vorhalte
unzutreffend sind.




Rückfragen bitte an:

Thomas Borowik
Bundespolizeidirektion München
Pressestelle
Telefon: 089 12149-1019
E-Mail: presse.muenchen(at)polizei.bund.de
http://www.bundespolizei.de

Die Bundespolizei untersteht mit ihren mehr als 46.000
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern dem Bundesministerium des Innern.
Ihre polizeilichen Aufgaben umfassen insbesondere den
grenzpolizeilichen Schutz des Bundesgebietes und die Bekämpfung der
grenzüberschreitenden Kriminalität, die Gefahrenabwehr im Bereich der
Bahnanlagen des Bundes und die Sicherheit der Bahnreisenden,
Luftsicherheitsaufgaben zum Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit
des zivilen Luftverkehrs sowie den Schutz von Bundesorganen. Weitere
Informationen erhalten Sie unter www.bundespolizei.de oder unter oben




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Datum: 10.05.2019 - 14:36 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Bundespolizeidirektion München
Stadt:

München



Kategorie:

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