190510-6-K Fahrraddieb nach Zeugenhinweis gestellt und inhaftiert
(ots) - Aufgrund der Geistesgegenwart einer Passantin (51)
hat die Polizei Köln am Donnerstagnachmittag (9. Mai) im
innerstädtischen Friesenviertel einen Fahrraddieb (53) gefasst. Der
Festgenommene hatte per se noch einen Haftbefehl wegen notorischen
Schwarzfahrens offen. Ein weiterer Langfinger (30), der just mit
einem mutmaßlich gestohlenen Velo durch Kalk radelte, war
Zivilbeamten dort bereits am Dienstag (7. Mai) ins Netz gegangen.
An einem verwinkelten Verbindungsweg von der Friesenstraße zur
Straße Im Klapperhof fiel der 53-Jährige der Zeugin gegen 16.20 Uhr
auf: "Der Verdächtige hat das Ringelschloss an einem perlmuttweißen
Mountainbike geknackt. Jetzt fährt er damit in Richtung Friesenstraße
davon", meldete sie per Handy der Polizei-Leitstelle. Wenige Minuten
später nahmen fahndende Streifenbeamte den von der Anruferin gut
beschriebenen Verdächtigen am Neumarkt fest. Die Polizisten stellten
sowohl das soeben erbeutete Rad, als auch einen von dem Ertappten
mitgeführten Seitenschneider sicher. Das hochwertige Fahrrad konnte
zwischenzeitlich bereits seiner rechtmäßigen Eigentümerin
zurückerstattet werden.
Den bereits vielfach einschlägig aufgefallenen Drogenkonsumenten,
der keinen festen Wohnsitz vorweisen kann, schickte ein Haftrichter
heute (10. Mai) in die Justizvollzugsanstalt Ossendorf.
Am frühen Dienstagabend bemerkten zivile Fahnder den vorbestraften
30-Jährigen mit einem Marken-Rennrad an der Kalker Hauptstraße. Gegen
18.20 Uhr pries der Verdächtige einem anderen Mann augenscheinlich
das offenbar neuwertige Rad gestenreich an. Plötzlich bemerkte der
Drogenkonsument einen von der Steprathstraße einbiegenden
Polizei-Bulli - und rannte spontan, "sein" an einen Baum gelehntes
Fahrrad zurücklassend, in Richtung stadtauswärts davon. An der
Steinmetzstraße klickten die Handschellen. Neben einem Cuttermesser
fanden sich Schraubendreher sowie eine geringe Menge Drogen in der
Bekleidung des Festgenommenen. Sie wurden ebenso sichergestellt wie
das Fahrrad - von dem der Ertappte unumwunden einräumte, es sich kurz
zuvor unberechtigt "genommen" zu haben. In einem Strafverfahren wegen
des Verdachts des schweren Diebstahls und Verstoßes gegen das
Betäubungsmittelgesetz muss der Ertappte sich nun verantworten. (cg)
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Datum: 10.05.2019 - 16:40 Uhr
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