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Acht illegale Arbeitnehmer auf einer Großbaustelle im Landkreis Diepholz;

Zöllner stellen gefälschte Ausweisdokumente sicher

ID: 2127716

(ots) -
Bei einer Baustellenkontrolle im Landkreis Diepholz haben
Zollbeamte der Osnabrücker Finanzkontrolle Schwarzarbeit am 9. Mai
2019 acht illegale Arbeitnehmer erwischt.

Sie wiesen sich bei der Kontrolle mit gefälschten bulgarischen,
slowakischen und rumänischen Ausweisdokumenten aus. Tatsächlich
stellte sich heraus, dass sechs Bauarbeiter aus der Ukraine und zwei
aus Mazedonien stammten.

Die Arbeitnehmer haben durch die rechtswidrige Arbeitsaufnahme ihr
dreimonatiges Aufenthaltsrecht verwirkt. Gegen sie wurden
Strafverfahren wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts und der
Urkundenfälschung eingeleitet. Alle Personen bekamen danach die
Anweisungen sich beim zuständigen Ausländeramt zu melden.

Von dort erhielten die Männer eine Ausreiseaufforderung, mit der
Auflage Deutschland bis zu einem bestimmten Termin zu verlassen.

Die Ermittlungen dauern an.

Zusatzinformation

Die oben genannte Feststellung war ein Bestandteil einer
bundesweiten Schwerpunktprüfung im Bauhaupt- und Baunebengewerbe.
Daran waren 62 Beamtinnen und Beamte des Hauptzollamts Osnabrück
beteiligt. Ziel der Überprüfung war die Bekämpfung der Schwarzarbeit
und illegaler Beschäftigung.

Hierbei befragten die Zöllner die Arbeitnehmer nach ihren
Beschäftigungsverhältnissen, überprüften Mindestlohnbestimmungen und
Aufenthaltstitel. Nach ersten Erkenntnissen haben sich bei den
Kontrollen in 94 Fällen Unstimmigkeiten ergeben, die einer weiteren
Prüfung bedürfen. Konkret handelt es sich dabei in 29 Fällen um
Anhaltspunkte, dass die Betriebe nicht den vorgeschriebenen
Mindestlohn zahlen. In einem Fall ermitteln die Beamten wegen
Sozialleistungsbetrugs. Darüber hinaus besteht in 52 Fällen die
Vermutung, dass gegen sozialversicherungsrechtliche Meldepflichten




verstoßen wurde und in 12 Fällen, dass eine Beschäftigung von
Ausländern ohne erforderliche Arbeitsgenehmigung vorliegt.

Um die Rechtsverstöße abzuklären und zu ahnden, werden weitere
Prüfungs- und Ermittlungsmaßnahmen bei den Arbeitgebern durchgeführt.

1 Bilddatei: Quelle Hauptzollamt Osnabrück




Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Osnabrück
Pressesprecher
Christian Heyer
Telefon: 0541-5066-302
E-Mail: presse.hza-osnabrueck(at)zoll.bund.de
www.zoll.de

Original-Content von: Hauptzollamt Osnabrück, übermittelt durch news aktuell

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Datum: 14.05.2019 - 12:51 Uhr
Sprache: Deutsch
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