Pressemitteilung der PD Main-Taunus für Samstag, den 18.05.2019:
(ots) - 1. Ladendiebstahl aus Supermarkt, 65795
Hattersheim am Main, Rheinstraße, 17.05.2019, 17:55 Uhr:
Ein 61-jähriger Ladendieb entwendete in einem Supermarkt in
Hattersheim-Okriftel Tabakwaren von geringem Wert und versteckte
diese in seiner Jacke. Beim Verlassen des Marktes schlug der
akustische Alarm der Diebstahlsicherung an und der Täter wurde durch
Mitarbeiter des Supermarktes angesprochen. Im Anschluss wurde die
Polizei hinzugezogen und eine Strafanzeige wegen Ladendiebstahls
gefertigt. Der Täter wurde nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen
entlassen.
2. Verkehrskontrolle eines Rollerfahrers, 65719 Hofheim am Taunus,
Ostendstraße, 17.05.2019, 19:55 Uhr:
Durch eine Funkstreife der Polizeistation Hofheim am Taunus wurde
ein 20-jähriger Rollerfahrer in der Ostendstraße in Hofheim einer
Kontrolle unterzogen. Im Rahmen der Kontrollmaßnahmen wurde
festgestellt, dass der Rollerfahrer nicht über eine Fahrerlaubnis für
sein Gefährt verfügte. Weiterhin stellte sich heraus, dass der Roller
nicht haftpflichtversichert war und das genutzte
Versicherungskennzeichen an anderer Stelle entwendet worden war. Auch
hinsichtlich des Rollers bestand der Verdacht eines Diebstahls,
sodass das Fahrzeug durch die Polizei vor Ort sichergestellt wurde.
Gegen den Rollerfahrer wurden umfangreiche Ermittlungen wegen
Diebstahls, Fahren ohne Fahrerlaubnis und Verstoßes gegen das
Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet. Der Rollerfahrer selbst wurde
nach der Kontrolle auf freien Fuß gesetzt und musste seinen Weg zu
Fuß fortsetzen.
3. Räuberische Erpressung, 65719 Hofheim am Taunus,
Rudolf-Mohr-Straße, 17.05.2019, 18:30 Uhr:
Der 15-jährige Geschädigte befand sich sitzend im Bereich der
Hofheimer Innenstadt, als er durch den 20-jährigen Täter an den
Beinen umklammert und aufgefordert wurde seine Wertgegenstände zu
übergeben. Der Geschädigte übergab dem Täter daraufhin sein
Smartphone. Das Gerät wurde durch den zuerst agierenden Täter an
einen weiteren Täter übergeben und beide flüchteten in den
Nahbereich. Anhand der Angaben des Geschädigten und aufgrund des
schnellen Einschreitens der Polizei konnte der erste Täter im
Nahbereich festgenommen werden. Im Rahmen von eingeleiteten
Ermittlungen konnte auch der zweite Täter ermittelt werden und an
seiner Wohnanschrift angetroffen werden. Beide Täter wurden nach
Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wieder auf freien Fuß gesetzt.
Durch die Polizeibeamten wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.
Pressemitteilung gefertigt: i.A. Meyer, POK
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Datum: 18.05.2019 - 10:41 Uhr
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