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Bundespolizei bilanziert nach erfolgreichem Wochenende am Düsseldorfer Flughafen

ID: 2131234

(ots) - Bei der grenzpolizeilichen Ein- und
Ausreisekontrolle verschiedener Flüge wurden am Wochenende durch die
Bundespolizei mehrere Personen festgestellt, die zur Festnahme
ausgeschrieben waren. Aufgrund diverser Delikte wurden die
Betroffenen insgesamt zu einer Geldstrafe von 4.231,60 Euro
verurteilt, die sie bei der Bundespolizei beglichen. Bei einem
25-Jährigen kam die Mutter zur Hilfe, die die geforderte Geldstrafe
bei einer Polizeiwache bezahlte. Die fünf Männer wurden bereits von
den entsprechenden Staatsanwaltschaften u.a. wegen Betruges, Verstoß
gegen das Ordnungswidrigkeitengesetz, Fahren ohne Fahrerlaubnis und
unerlaubten Entfernen vom Unfallort verurteilt.

Eine 23-Jährige wurde bei der Einreisekontrolle aus Djerba
festgestellt, weil die Staatsanwaltschaft Mönchengladbach die Frau
zur Festnahme wegen Betruges und Erschleichen von Leistungen
ausgeschrieben hatte. Die Deutsche konnte die gesamte Geldstrafe in
Höhe von 2.230,- Euro nicht aufbringen und musste somit die
Ersatzfreiheitsstrafe von 89 Tagen in der Justizvollzugsanstalt
antreten. Aufgrund eines bestehenden Vollstreckungshaftbefehl endete
die Reise eines 65-Jährigen am Düsseldorfer Flughafen. Die
Staatsanwaltschaft Traunstein hatte den Mann zur Festnahme
ausgeschrieben, weil er bereits wegen Betruges verurteilt wurde.
Seine geplante Reise nach London musste der Deutsche gegen die
Justizvollzugsanstalt tauschen, um dort die Gesamtfreiheitsstrafe von
60 Tagen abzusitzen.

Ebenso bei der Einreisekontrolle aus Bangkok wurde ein 48-Jähriger
festgenommen, da er aufgrund eines bestehenden
Untersuchungshaftbefehl zur Festnahme ausgeschrieben war. Die
Staatsanwaltschaft Paderborn wirft dem Mann vor gewerbsmäßig
unerlaubt Betäubungsmittel an Personen unter 18 Jahren veräußert zu
haben. Der Deutsche soll zwischen November 2016 und Februar 2017 zehn




Mal ein bis zwei Marihuana an einen damals 15-Jährigen verkauft
haben. Der zuletzt in Höxter lebende Mann hielt sich auf unbestimmte
Zeit in Thailand auf. Bei seiner Rückkehr wurde er nach seiner
Festnahme beim Amtsgericht Düsseldorf vorgeführt und anschließend in
die Justizvollzugsanstalt verbracht.




Rückfragen bitte an:

Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Flgh. Düsseldorf
Anne Kister
Telefon: 0211 9518 108
E-Mail: presse.dus(at)polizei.bund.de
Twitter: https://twitter.com/BPOL_NRW
www.bundespolizei.de

Postfach 30 04 42
40404 Düsseldorf

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundespolizei.de oder
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Datum: 20.05.2019 - 11:28 Uhr
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