Ohne Führerschein unterwegs
(ots) - In der Nacht zum Montag (20.05.19), erhielt
eine Streifenwagenbesatzung gegen 01.00 Uhr über das
Einsatzlagezentrum den Hinweis einer möglichen Fahrt unter
Alkoholeinfluss. Das beschriebene Fahrzeug war zum Zeitpunkt der
Einsatzvergabe in der Stresemannstraße von der Pferdebade in Richtung
Stadthäuser unterwegs. Die Polizeibeamten konnten den Pkw in der
Melchior-Schwoon-Straße stoppen und überprüfen.
Der Fahrzeugführer (34), in Begleitung seiner Ehefrau, zeigte auf
Nachfrage der Polizei seinen Fahrzeugschein und einen venezolanischen
Führerschein.
Der aus Venezuela stammende Fahrer ist seit 11 Monaten mit seiner
Partnerin in Bremerhaven gemeldet und hatte für einen Monat einen
Leihwagen angemietet. Der Verdacht der Alkoholfahrt entkräftete sich
schnell, jedoch vergaß der 34-Jährige seinen venezolanischen
Führerschein nach 6 Monaten auf eine deutsche bzw. europäische
Fahrerlaubnis umzuschreiben. (Grundsätzlich gilt: Begründet der
Inhaber einer in einem Staat erteilten Fahrerlaubnis (nicht EU oder
EWR Fahrerlaubnis) einen Wohnsitz in Deutschland, besteht die
Berechtigung Kraftfahrzeuge in Deutschland zu führen noch sechs
Monate. Der Führerschein muss mit Ablauf der Frist bei der
Fahrerlaubnisbehörde umgeschrieben werden (§ 29 Abs. 1 FeV, Ausnahmen
siehe Gesetzestext). Die Weiterfahrt wurde untersagt und ein
Strafverfahren eingeleitet.
Rückfragen bitte an:
Polizei Bremerhaven
Polizeipressestelle
Nils Morten Peters
Telefon: 0471/ 953 - 1402
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Datum: 20.05.2019 - 11:28 Uhr
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