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17-Jähriger von S-Bahn erfasst

ID: 2131677

(ots) - An der S-Bahnhaltestelle Stuttgart-Rohr ist es
am Samstagmorgen (18.05.2019) gegen 01.15 Uhr zu einem Personenunfall
gekommen. Ersten Erkenntnissen zu Folge stürzte ein 17-Jähriger aus
bislang ungeklärter Ursache vor eine einfahrende S-Bahn der Linie S2.
Hierdurch erfasste die aus Filderstadt kommende Bahn den Jugendlichen
und schliff ihn unter dem Zug mit. Durch den Vorfall wurde ein Bein
des Minderjährigen abgetrennt und er erlitt eine schwere Verletzung
am Arm. Eine zufällig in der S-Bahn befindliche Streife der
Bundespolizei versorgte den Verunfallten vor Ort, bis Kräfte der
Feuerwehr und des Rettungsdienstes den 17-Jährigen bargen und in ein
Krankenhaus verbrachten. Weiterhin waren mehrere Streifen der Landes-
und Bundespolizei sowie Mitarbeiter der Deutschen Bahn und zwei
Kriseninterventionsteams im Einsatz. Während der Rettungsmaßnahmen
war die S-Bahnhaltestelle Stuttgart-Rohr in der Zeit von 01.23 Uhr
bis 2.41 Uhr für den Zugverkehr gesperrt. Die Bundespolizei hat die
Ermittlungen zum Unfallhergang aufgenommen und sucht in diesem
Zusammenhang nach weiteren Zeugen. Sachdienliche Hinweise werden
unter der Telefonnummer +49711870350 entgegengenommen.

Die Bundespolizei warnt in diesem Zusammenhang vor den Gefahren an
Bahnanlagen: Züge nähern sich fast lautlos und können je nach
Windrichtung oft erst sehr spät wahrgenommen werden. Ein Zug, der
sich mit 160 km/h nähert, benötigt für eine Strecke von 100 Metern
gerade einmal 2,2 Sekunden. Züge können Hindernissen nicht ausweichen
und selbst bei einer sofort eingeleiteten Schnellbremsung beträgt der
Bremsweg mehrere hundert Meter. Ein elektrisch betriebener Zug,
selbst bei einer Geschwindigkeit von über 200 km/h, ist für das
menschliche Ohr erst wahrnehmbar, wenn er bereits vorbeifährt. Zudem
wird die Sogwirkung von vorbei- und ausfahrenden Zügen meist nicht




bedacht. Die weiße Linie an Bahnsteigen markiert den
Sicherheitsabstand zum Gleis und ist in jedem Fall einzuhalten. Ein
Aufenthalt zwischen Bahnsteigkante und der weißen Linie ist verboten.
Vielen Personen ist nicht bewusst, dass auch außerhalb des
ausgehängten Fahrplanes ein Zugverkehr (z.B. Sonder- oder Güterzüge)
stattfindet. Bahngleise dürfen nur an den hierfür bestimmten Stellen,
wie z.B. Über- oder Unterführungen, überquert werden.




Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Stuttgart
Pressestelle
Daniel Kroh
Telefon: 0711 / 55049 - 107
E-Mail: bpoli.stuttgart.oea(at)polizei.bund.de
www.bundespolizei.de
http://www.twitter.com/bpol_bw

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Datum: 20.05.2019 - 16:50 Uhr
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