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Rotlichtverstoß verriet Verkehrsteilnahme unter Drogeneinfluss - Ratingen - 1905122

ID: 2131928

(ots) -
Am nächtlich frühen Dienstagmorgen des 21.05.2019, gegen 02.20
Uhr, beobachtete eine Streifenwagenbesatzung der Ratinger Polizei
einen blauen PKW Fiat Punto auf der Kaiserswerther Straße in
Ratingen-Mitte, der an der Kreuzung Hauser- und Vermillionring nach
links abbog und dabei das Rotlicht der Ampel für diese Fahrtrichtung
missachtete. Die Beamten verfolgten und stoppten das Fahrzeug, dessen
22-jähriger Fahrer auf entsprechende Befragung den Rotlichtverstoß
auch sofort einräumte.

Bei der Kontrolle des Ratingers stellten die Kontrolleure dann
aber körperliche Ausfallerscheinung des 22-Jährigen fest. Gerötete
und stark geweitete Pupillen und deutliches Zittern am ganzen Körper
erweckten den Verdacht des Drogenkonsums. Auf konkrete Befragung
räumte der junge Mann dann auch den regelmäßigen und aktuellen Konsum
von Marihuana ein. Bestätigt wurde diese Aussage von einem
durchgeführten Drogentest der Polizei, der positiv auf THC
(Tetrahydrocannabinol) reagierte.

Die Ratinger Polizei leitete ein Strafverfahren gegen den
22-jährigen Ratinger ein und stellte den Führerschein des
Beschuldigten sicher. Zur Beweisführung wurde die ärztliche Entnahme
einer Blutprobe angeordnet und durchgeführt. Die Beamten untersagten
dem jungen Mann ausdrücklich und bis auf weiteres jedes Führen
führerscheinpflichtiger Kraftfahrzeuge.

Hinweise:

Im vorliegenden Fall leiteten die Beamten wegen der Rotlichtfahrt
und den weiteren Ausfallerscheinungen sofort ein Strafverfahren gegen
den Beschuldigten ein, da bei ihm der Verdacht der absoluten
Fahruntauglichkeit bestand. Deshalb wurde der Führerschein auch
sofort sichergestellt.

Ohne besondere Ausfallerscheinungen hat aber auch eine als
Ordnungswidrigkeit verfolgte Drogenfahrt nicht unerhebliche
Konsequenzen, derer man sich immer bewusst sein sollte:





Bei einer nachgewiesenen Drogenfahrt erwarten die betroffenen
Fahrzeugführerinnen und -führer schon beim ersten Mal mindestens ein
einmonatiges Fahrverbot, zwei Punkte in Flensburg und ein Bußgeld in
Höhe von 500,- Euro. Im Wiederholungsfall und weiteren Fällen steigen
die Bußgeldandrohungen auf 1.000,- und 1.500,- Euro, die Eintragungen
im Flensburger Zentralregister erhöhen sich auf drei Punkte.

In jedem Fall aber erhält immer die zuständige
Straßenverkehrsbehörde unverzüglich Kenntnis von den Feststellungen
und Untersuchungsergebnissen der Polizei, um dann in eigener
Zuständigkeit über die grundsätzliche Eignung des Betroffenen zum
Führen von Kraftfahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr zu
entscheiden. Es kann dann auch ein dauerhafter Führerscheinentzug
drohen. Dies hängt davon ab, wie lange ein Konsum zurückliegt und in
welcher Konzentration konsumiert wurde. Zur Beweisführung kann die
Behörde ein ärztliches Gutachten und / oder eine
Medizinisch-Psychologische Untersuchung (abgekürzt: MPU) anordnen.
Sagt das ärztliche Gutachten aus, dass ein chronischer Drogenkonsum
vorliegt, wird der Führerschein mit Sicherheit entzogen. Grund dafür
ist, dass dem Konsumenten nicht zugetraut wird, seinen Konsum und die
Teilnahme am Straßenverkehr sicher zu trennen.




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Kreispolizeibehörde Mettmann
- Polizeipressestelle -
Adalbert-Bach-Platz 1
40822 Mettmann

Telefon: 02104 / 982-1010
Fax: 02104 / 982-1028

E-Mail: pressestelle.mettmann(at)polizei.nrw.de
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Datum: 21.05.2019 - 11:21 Uhr
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