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Bundespolizei vollstreckt U-Haftbefehl am Düsseldorfer Flughafen

ID: 2132320

(ots) - Bei den grenzpolizeilichen Ein- und
Ausreisekontrollen verschiedener Flüge wurden gestern durch die
Bundespolizei drei Personen festgestellt, die zur Festnahme
ausgeschrieben waren.

Bei der Ausreisekontrolle nach Istanbul wurde ein 26-Jähriger
festgenommen, da er von der Staatsanwaltschaft Fulda wegen
Erschleichen von Leistungen verurteilt wurde. Der sudanesische
Staatsangehörige konnte die Geldstrafe in Höhe von 150,- Euro
aufbringen und somit seine Weiterreise fortsetzen. Des Weiteren wurde
ein 40-Jähriger bei seiner Ausreise nach Erbil festgestellt, weil die
Staatsanwaltschaft Passau den Mann wegen unerlaubter Einreise in das
Bundesgebiet verurteilt hatte. Der irakische Staatsangehörige konnte
die Ersatzfreiheitsstrafe von 59 Tagen umgehen, indem er die
Geldstrafe in Höhe 730,- Euro bei der Bundespolizei beglich.

Aufgrund eines bestehenden Untersuchungshaftbefehl endete die
Reise eines 46-Jährigen am Düsseldorfer Flughafen. Die
Amtsanwaltschaft Berlin hatte den Mann zur Festnahme ausgeschrieben,
weil ihm gefährliche Körperverletzung vorgeworfen wird. Seine Reise
konnte der mazedonische Staatsangehörige nicht fortsetzen, sondern
wurde dem Haftrichter zwecks weiterer Maßnahmen vorgeführt und
anschließend in die Justizvollzugsanstalt verbracht.




Rückfragen bitte an:

Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Flgh. Düsseldorf
Anne Kister
Telefon: 0211 9518 108
E-Mail: presse.dus(at)polizei.bund.de
Twitter: https://twitter.com/BPOL_NRW
www.bundespolizei.de

Postfach 30 04 42
40404 Düsseldorf

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Datum: 22.05.2019 - 09:27 Uhr
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