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Hüggel Distillery GbR nimmt Abfindungsbrennerei in Georgsmarienhütte in Betrieb;

Erste Brennerei dieser Art im Bezirk des Hauptzollamts Osnabrück

ID: 2133015

(ots) -
Der neue rechtliche Rahmen macht es möglich. Am 17. Mai 2019 wurde
bei der Firma Hüggel Distillery GbR in Georgsmarienhütte die erste
Abfindungsbrennerei im Bezirk des Hauptzollamts Osnabrück in Betrieb
genommen.

Zur Inbetriebnahme sind drei Probebrände unter Aufsicht eines
Beamten des Hauptzollamts Osnabrück durchgeführt worden. Die Firma
Hüggel Distillery GbR besitzt eine Streuobstwiese mit 11 Kirsch-, 20
Birnen- und 49 Apfelbäumen und möchte aus dem regionalen Obst
hochwertige Obstbrände herstellen.

Um diese Brennerei zu betreiben, musste beim Hauptzollamt
Osnabrück eine Brennerlaubnis beantragt werden. Mit einer solchen
Genehmigung dürfen pro Kalenderjahr bis zu drei Hektoliter reiner
Alkohol produziert werden. Eine solche Brenngenehmigung wird nur dann
erteilt, wenn die Firma ein wirtschaftliches Bedürfnis nachweisen
kann. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn die Brennerei eine
eigenständige wirtschaftliche Einheit darstellt und so viel Obst oder
andere destillierbare Stoffe anfallen, dass das genehmigte Kontingent
innerhalb eines Jahres auch ausgeschöpft werden kann.

Zusatzinformation

Nach fast 100 Jahren lief das Branntweinmonopol endgültig am 31.
Dezember 2017 aus. Vom 1. Januar 2018 an gilt ein neues
Alkoholsteuerrecht. Eine der wichtigsten Regelungen des neuen
Alkoholsteuerrechtes besteht in der Fortführung des
verbrauchsteuerrechtlich privilegierten Abfindungs- und
Stoffbesitzbrennens. War das Abfindungsbrennen jedoch bislang als
historisches Besitzstandprivileg auf bestimmte süd- südwestdeutsche
Regionen beschränkt und zudem die Zahl der zulässigen
Abfindungsbrennereien je Bezirk der früheren Oberfinanzdirektionen
begrenzt, ist das Abfindungsbrennen aus Gründen des grundgesetzlich
verbrieften Gleichbehandlungsgebotes ab 1. Januar 2018 bundesweit




möglich. Abfindungsbrennerei ist die Bezeichnung für einen
Produktionsbetrieb von Spirituosen (Destillerie), dessen Brenngeräte
während des Herstellungsprozesses nicht unter zollamtlichem
Verschluss stehen. Im Gegensatz zur Verschlussbrennerei entsteht bei
der Abfindungsbrennerei die Steuer nicht nach der Menge des
tatsächlichen erzeugten Alkohols, sondern nach Art und Menge des
angemeldeten Materials.

2 Bilddateien: Quelle Hauptzollamt Osnabrück




Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Osnabrück
Pressesprecher
Christian Heyer
Telefon: 0541-5066-302
E-Mail: presse.hza-osnabrueck(at)zoll.bund.de
www.zoll.de

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Datum: 23.05.2019 - 09:09 Uhr
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