Zeugen gesucht: RiskanteÜberholmanöver gefährden mehrere Verkehrsteilnehmer
(ots) - Am Freitag, 24.05.2019, ca. 15:00 Uhr,
meldeten mehrere Verkehrsteilnehmer der Polizei in Prüm einen dunklen
VW Golf mit britischen Kennzeichen (vorne schwarze Schrift auf weißem
Grund und hinten schwarze Schrift auf gelbem Grund), der die B 51 von
Blankenheim nach Prüm in verkehrsgefährdender Weise befahren würde.
Nach Angaben der Zeugen überholte der Golf-Fahrer in dem
Streckenverlauf der B 51 zwischen der Abfahrt der BAB 1 in
Nordrhein-Westfalen und der Anschlussstelle Prüm zur BAB 60
mindestens dreimal derart gefährlich, dass der Gegenverkehr stark
abbremsen oder ausweichen musste, um einen Unfall zu vermeiden. Die
gefährlichen Überholmanöver hätten sich unter anderem jeweils in den
einspurigen Abschnitten im Bereich Nordrhein-Westfalen, in Höhe
Olzheim sowie noch ein weiteres Mal in Höhe der Ortslage
Prüm-Dausfeld ereignet.
Weiterhin habe der Pkw mehrere Verkehrsteilnehmer durch dichtes
Auffahren massiv bedrängt.
Zeugen, welche die Situation ebenfalls beobachtet haben oder sogar
selbst genötigt oder gefährdet wurden, werden gebeten sich mit der
Polizeiinspektion in Prüm in Verbindung zu setzen.
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Prüm
Florian Wiegand, PK
Tiergartenstraße 82
54595 Prüm
Telefon 06551/9420
Telefax 06551/94250
pipruem.dgl(at)polizei.rlp.de
Original-Content von: Polizeidirektion Wittlich, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 26.05.2019 - 18:15 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2135185
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-PDWIL
Stadt:
Olzheim, B51
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Zeugen gesucht: RiskanteÜberholmanöver gefährden mehrere Verkehrsteilnehmer"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizeidirektion Wittlich (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).