Schwer verletzte Radfahrerin (20) muss ins Krankenhaus
(ots) - Beim Überqueren einer beampelten Fußgängerfurt ist
eine 20-jährige Radfahrerin am gestrigen Sonntag in Herne von einem
Auto erfasst worden.
Die Frau trug nach Zeugenangaben keinen Fahrradschutzhelm und
wurde nach notärztlicher Behandlung in ein Krankenhaus gebracht; es
besteht keine Lebensgefahr.
Nach ersten Erkenntnissen hatte die junge Hernerin, von der
Fußgängerzone aus, um 15 Uhr den ersten Teil des Überweges auf der
Holsterhauser Straße in Richtung Bochumer Straße überquert.
Zeitgleich befuhr ein 31-jähriger Herner Autofahrer die Sodinger
Straße in Fahrtrichtung Holsterhauser Straße. Nach ersten Angaben
beabsichtigte er, nach einem kurzen Blick in den Außenspiegel, direkt
nach der dortigen Ampel die Fahrspur zu wechseln.
Unvermittelt befand sich aber die Radfahrerin vor seinem Pkw, so
dass die 20-Jährige vom Pkw erfasst wurde und anschließend auf die
Fahrbahn fiel.
Die Sachbearbeiter aus dem Bochumer Verkehrskommissariat (VK 1)
bitten zur Geschäftszeit unter der Rufnummer 0234/909-5206 um
Hinweise von Zeugen.
Rückfragen bitte an:
Polizei Bochum / Pressestelle
Thomas Kaster
Telefon: 0234 909 1025
E-Mail: pressestelle.bochum(at)polizei.nrw.de
https://www.polizei.nrw.de/bochum/
___________________
Save The Date
15. Juni 2019 - Tag der offenen Tür
Feiern Sie mit uns 110 Jahre Polizeipräsidium Bochum
Infos: bochum.polizei.nrw
Original-Content von: Polizei Bochum, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 27.05.2019 - 09:05 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2135272
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-BO
Stadt:
Herne
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Schwer verletzte Radfahrerin (20) muss ins Krankenhaus"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizei Bochum (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).