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190527.1 Preetz: Friedvolles Schusterfest - dennoch Arbeit für die Polizei

ID: 2136018

(ots) - Der Revierleiter des Polizeireviers Plön, Michael
Martins, und der Leiter der Polizeistation Preetz, Ralph Herzfeld,
ziehen nach dem Preetzer Schusterfest am Freitag- und Samstagabend
eine positive Bilanz. Ein umfangreiches Sicherheitskonzept der Stadt
Preetz und der Polizei gewährleistete ein friedliches Volksfest. Auf
Anordnung des Amtsgerichts Plön wurden vier Personen für die Dauer
des Schusterfestes in Gewahrsam genommen. Die Personen sind in den
vergangenen Jahren durch die Begehung einer Vielzahl von Straftaten
in Erscheinung getreten, so dass die Gewahrsamnahme zur Verhinderung
weiterer Straftaten angeordnet wurde. Die Polizei führte an beiden
Veranstaltungstagen mehrere Kontrollen auch mit Hinblick auf den
Jugendschutz durch. Die Polizei sprach Platzverweise aus und führte
weitere Gewahrsamnahmen durch. Zudem leitete sie mehrere
Strafverfahren u. a. wegen des Verdachts der Körperverletzung,
Beleidigung und Verstößen nach dem Betäubungsmittel- und Waffengesetz
ein.

In enger Zusammenarbeit mit der Polizei hat die Stadt Preetz
bereits vor mehreren Wochen ein umfangreiches Sicherheitskonzept für
das Schusterfest 2019 erstellt. "Die Sicherheit der Besucherinnen und
Besucher hatte dabei höchste Priorität", betonte der Leiter des
Polizeireviers Plön, Michael Martins. Nachdem am 17. Mai 2019 mehrere
Personen eine handfeste Auseinandersetzung auf dem Preetzer
Marktplatz hatten (siehe Ots 190520.3), wurde das Sicherheitskonzept
mit allen Verantwortlichen umgehend an die Situation angepasst.

Auf Antrag des Leiters der Polizeistation Preetz ordnete das
Amtsgericht Plön über die Dauer des Schusterfestes an, vier der an
der Auseinandersetzung vom 17. Mai beteiligten Personen in Gewahrsam
zu nehmen, um Straftaten zu verhindern. Diese vier
Jugendlichen/Erwachsenen sind der Polizei bereits durch die Begehung




einer Vielzahl von Straftaten bekannt. Michael Martins betont im
Zusammenhang mit dem Geschehen vom 17. Mai und den anschließenden
Tagen die hervorragende Zusammenarbeit zwischen der Polizei, der
Kieler Staatsanwaltschaft und den beteiligten Amtsgerichten Kiel und
Plön. Die Gewahrsamnahmen dieser vier Personen trugen dazu bei, dass
die Besucherinnen und Besucher ein so friedvolles Schusterfestes
erleben konnten. Eine weitere 18-jährige Person erhielt für die Dauer
des Festes ein Aufenthaltsverbot für Teile der Innenstadt.

Der Veranstaltungsbeginn, Freitagabend, war mit rund 500 Menschen
gut besucht. Die Polizei, die an beiden Veranstaltungstagen mit
ausreichend Kolleginnen und Kollegen aus der gesamten
Polizeidirektion Kiel im Einsatz war, führte insbesondere mehrere
Personenkontrollen zur Gefahrenfeststellung und Gefahrenverhinderung
auf dem Schusterfest durch. Im Rahmen der Kontrollen stellten die
Beamten Verstöße gegen das Waffen- und Betäubungsmittelgesetz (vier
Strafanzeigen wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das
Waffengesetz, eine Strafanzeige wegen des Verdachts des Verstoßes
gegen das Betäubungsmittelgesetz) fest. Während einer dieser
Kontrollen beleidigte ein Festbesucher einen Beamten. Die Polizei hat
ein Strafverfahren gegen ihn eingeleitet. Auch der Jugendschutz stand
bei den Kontrollen im Fokus der Polizei.

Gegen Ende des Festes am Freitagabend leitete die Polizei zudem
ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Körperverletzung sowie
versuchten Körperverletzung ein. Dabei fanden die Beamten bei einem
der Beschuldigten eine Gaspistole, die er nach seinen Angaben zum
eigenen Schutz bei sich führen würde. Die Beamten stellten die
Gaspistole sicher. Um weitere körperliche Auseinandersetzungen zu
verhindern, erhielten drei Festbesucher Platzverweise, denen sie
jedoch nicht nachkamen. Um die Platzverweise durchzusetzen, mussten
die Beamten die Besucher in Gewahrsam nehmen.

Ähnlich wie am Freitag, verlief das Schusterfest auch am Samstag
überwiegend ausgelassen und friedlich. Auch jenem Veranstaltungstag
waren bis zu 500 Menschen gleichzeitig auf dem Festgelände. Mit
frühzeitige Personenkontrollen sorgte die Polizei für die Sicherheit
der Besucherinnen und Besucher. Im Rahmen dieser Kontrollen sprachen
die Beamten insgesamt acht Platzverweise aus. In einem Fall stellten
sie Feuerwerkskörper, die ein Festbesucher bei sich führte, sicher.
Zudem mussten sie eine Person in Gewahrsam nehmen, nachdem diese
trotz eines erteilten Platzverweises abermals auf dem Schusterfester
erschienen war. Ebenfalls leitete die Polizei am Samstag ein
Strafverfahren wegen des Verdachts der Beleidigung gegen einen
weiteren Besucher ein.

Um Mitternacht endete das Schusterfest 2019 in Preetz, das nicht
zuletzt wegen den intensiven und gründlichen Vorbereitungen der
Behörden und anderen Verantwortlichen und des konsequenten und
zielgerichteten Einschreitens der Polizei an den Festtagen in der
Gesamtschau, genauso wie in den Jahren zuvor, als äußerst friedlich
und sicher zu bilanzieren gewesen ist.

Magnus Gille




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Datum: 27.05.2019 - 15:43 Uhr
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