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Cuttermesser zur Selbstverteidigung

ID: 2136429

(ots) - In der Nacht auf Dienstag kontrollierten Beamte
der Bundespolizei einen 25-jährigen Deutschen im Hauptbahnhof
Karlsruhe. Als dieser während der Kontrolle nach gefährlichen
Gegenständen befragt wurde, gab er an, ein Messer mit sich zu führen.
Die Beamten stellten in der Jackentasche des jungen Mannes ein
griffbereites Cuttermesser fest. Eigenen Angaben zufolge führte er
dies zur Selbstverteidigung mit sich. Das Führen eines solchen
Messers ohne berechtigtes Interesse ist verboten und stellt eine
Ordnungswidrigkeit dar. Es wurde daher auf der Dienststelle
sichergestellt. Der 25-Jährige wird nun wegen Verstoßes gegen das
Waffengesetz beanzeigt.




Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Karlsruhe
Daniela Barg
Telefon: 0721 12016 - 103
E-Mail: bpoli.karlsruhe.oea(at)polizei.bund.de
www.polizei.bund.de

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Datum: 28.05.2019 - 11:27 Uhr
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