Mit Einhandmesser gegen Waffengesetz verstoßen
(ots) -
Im Rahmen einer Verkehrskontrolle in der letzten Nacht wurde bei
einem 25-jährigen Autofahrer ein Einhandmesser in seinem
Zugriffsbereich im Fahrzeug aufgefunden. Das Führen von
Einhandmessern ist laut Waffengesetz verboten, es sei denn, es wurde
in einem verschlossenen Behältnis transportiert. Den Fahrer erwartet
nun Ordnungswidrigkeitenanzeige wegen Verstoß gegen das Waffengesetz.
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Datum: 28.05.2019 - 15:29 Uhr
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