Wegen Entziehung elektrischer Energie in Haft
(ots) - Weil sich ein 61-jähriger Mann aus dem
Donnersbergkreis unerlaubt mit Strom versorgt hat, sitzt er nun in
Haft. Der Versorger hatte ihm den Strom gesperrt, so dass er ein
Kabel von seiner Wohnung zu einer Gemeinschaftssteckdose im Flur des
von ihm bewohnten Mehrfamilienhauses verlegt und dort Strom abgezapft
hatte. Bei der Anzeigenaufnahme vor Ort stellte sich heraus, dass
gegen ihn zwei offene Haftbefehle vorliegen. Da er diese nicht
bezahlen konnte, wurde er in eine Justizvollzugsanstalt verbracht, wo
er nun voraussichtlich die nächsten zwei Monate verbringen wird.
Ironie des Schicksals, einer der beiden Haftbefehle war wegen
Entziehung elektrischer Energie erlassen worden.
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Datum: 28.05.2019 - 15:23 Uhr
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