Festnahme wegen Verdacht des Handels mit Betäubungsmitteln
(ots) - Ein 24-jähriger Mönchengladbacher
Pkw-Fahrer wurde am Dienstagabend im Rahmen einer Verkehrskontrolle
auf der Lüpertzender Straße angehalten und überprüft.
Hierbei fiel auf, dass er offensichtlich unter dem Einfluss von
Betäubungsmitteln stand.
Der 24-jährige räumte ein, Heroin und Kokain konsumiert zu haben.
Ein Drogenvortest verlief positiv, woraufhin ein Ermittlungsverfahren
wegen Fahrens unter Drogeneinfluss eingeleitet wurde.
Bei der Durchsuchung des genutzten Pkw wurden mehrere Beutelchen
mit Kokain und Heroin aufgefunden und sichergestellt.
Aufgrund des Verdachts, dass der 24-Jährige mit Drogen handelt,
wurde er festgenommen. Da er zudem auch Bargeld in für Dealer
typischer Stückelung bei sich hatte, wurde anschließend seine Wohnung
durchsucht. Hierbei wurden weitere Tütchen mit Drogen aufgefunden und
sichergestellt.
Insgesamt wurden sechs Gramm Kokain, 18 Gramm Heroin und
Extasy-Tabletten sichergestellt.
Der 24-Jährige wurde im Anschluss, nach Rücksprache mit der
Staatsanwaltschaft, wieder entlassen und ein entsprechendes
Strafverfahren eingeleitet.(jl)
Rückfragen von Journalisten bitte an:
Polizei Mönchengladbach
Pressestelle
Telefon: 02161/29 10 222
Fax: 02161/29 10 229
E-Mail: pressestelle.moenchengladbach(at)polizei.nrw.de
https://moenchengladbach.polizei.nrw
Original-Content von: Polizei Mönchengladbach, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 29.05.2019 - 12:33 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2137366
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-MG
Stadt:
Mönchengladbach
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Festnahme wegen Verdacht des Handels mit Betäubungsmitteln"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizei M (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).