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Radfahren ohne Helm ist gefährlich - Tipps der Polizei

ID: 2138239

(ots) - Am Mittwoch, 29.05.2019, zog sich eine
50-jährige Radfahrerin bei einem Verkehrsunfall auf der Middelicher
Straße in Resse schwere Verletzungen zu (siehe hierzu
Pressemitteilung vom 30.05.2019: "Radfahrerin bei Verkehrsunfall
schwer verletzt";
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/51056/4284511).

Radfahren macht Spaß, ist gesund und schont den Geldbeutel.
Radfahren birgt aber auch Gefahren. Denn Radfahrer haben keine
"Knautschzone" und werden bei Verkehrsunfällen immer wieder verletzt.
Dabei erleiden viele von ihnen zum Teil schwere Kopfverletzungen.
Viele dieser Verletzungen können Sie als Radfahrer vermeiden oder
mildern, indem Sie einen Fahrradhelm tragen. Ob auf dem Weg zum
Arbeitsplatz, auf der Einkaufsfahrt, beim Familienausflug oder auch
beim Rennrad fahren und auf der Mountainbike-Strecke: Fahren Sie nur
noch mit Helm! Sie verringern damit deutlich das Risiko schwerer
Kopfverletzungen!

Fahrradhelme werden in Kaufhäusern, Supermärkten oder im
Fachhandel angeboten. Lassen Sie sich oder Ihrem Kind den Helm vom
Verkaufspersonal richtig anpassen und einstellen. Der Helm muss
gerade sitzen und darf nicht nach hinten (freie Stirn) oder vorne
(freier Hinterkopf) gekippt getragen werden. Die Riemen sollen ein
Dreieck um das Ohr bilden. Dabei sollte der Kinnriemen mindestens
18mm breit und mit einer Hand leicht einstellbar sein. Denn nur ein
richtig sitzender Helm kann auch wirksam schützen. Bei geschlossenem
Kinnriemen darf er nicht wackeln. Der Helm sollte möglichst leicht
sein. Das ist besonders für Kinder wichtig. Leichte Helme sind bequem
und werden gern getragen. Ein guter Helm muss heute nicht mehr als
300g wiegen. Achten Sie auf gute Lüftung. Lüftungsschlitze oben am
Helm vermeiden Wärmestaus und Netzeinlagen verhindern das Eindringen
von Insekten. Bunt macht sicher, also wählen Sie möglichst helle,




leuchtende Farben. Das erhöht Ihre Sicherheit, weil Sie im
Straßenverkehr besser gesehen werden. Achten Sie darauf, dass der
Helm die CE-Kennzeichnung und den Normhinweis EN 1078 trägt. Weiter
sollten das GS-Zeichen des TÜV oder die Zeichen ANSI, SNELL, AS,
bfuR, BS, KOVFS, SP-Met am oder im Helm angebracht sein. Diese
Zeichen garantieren geprüfte Sicherheit. Ein paar gute Ratschläge zum
Schluss: Lassen Sie nach Möglichkeit Ihr Kind den Radhelm selbst
aussuchen. Kinder haben ihren eigenen Geschmack. Wenn der Helm gut
gefällt, wird er auch getragen. Gehen Sie mit gutem Beispiel voran
und tragen Sie selbst einen Helm. Dann können Sie auch Ihre Kinder
glaubwürdig von der Notwendigkeit des Helmtragens überzeugen. Nach
einem Sturz sollten Sie den Helm durch einen neuen ersetzen. Auch
wenn die Beschädigungen nicht sichtbar sind, kann der Helm feine
Haarrisse haben, die die Schutzwirkung erheblich verringern können.
Der TÜV empfiehlt darüber hinaus, einen Helm nach fünf, spätestens
nach acht Jahren auszumustern.

Denken Sie stets daran: Der Helm kann keine Unfälle verhindern, er
kann nur die Unfallfolgen mildern und schlimme Kopfverletzungen
verhindern. Deshalb gilt auch mit Helm: Augen auf im Straßenverkehr!




Rückfragen bitte an:

Polizei Gelsenkirchen
Katrin Schute
Telefon: 0209/365-2012
E-Mail: katrin.schute(at)polizei.nrw.de
www.polizei.nrw.de

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Datum: 31.05.2019 - 10:36 Uhr
Sprache: Deutsch
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