Bundespolizei nimmt Mann in Hagen fest
(ots) - Eine Streife der Bundespolizei überprüfte am
gestrigen Nachmittag (30. Mai) einen mit Haftbefehl gesuchten
63-jährigen deutschen Staatsangehörigen am Hauptbahnhof in Hagen und
nimmt ihn fest.
Bundespolizisten haben am gestrigen Nachmittag einen Mann am
Hagener Hauptbahnhof überprüft. Beim Abgleich seiner Personalien mit
dem Fahndungssystem stellte sich schnell heraus, dass der 63-Jährige
mit Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Hagen gesucht wurde. Bereits im
Juli 2017 ist der Mann aus Hagen wegen Erschleichen von Leistungen in
mehreren Fällen zu einer Geldstrafe von 1.500 Euro verurteilt worden.
Allerdings zahlte er diesen Betrag bislang nicht ein. Da er auch
gestern nicht in der Lage war diese Summe bei der Bundespolizei
vorzuweisen, hat der 63-Jährige nun ersatzweise eine Freiheitsstrafe
von 100 Tagen zu verbüßen.
Er wurde von den Bundespolizisten in die JVA eingeliefert.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Dortmund
Achim Berkenkötter
Telefon: 0231 562247 131
E-Mail: presse.do(at)polizei.bund.de
Twitter: https://twitter.com/BPOL_NRW
Untere Brinkstraße 81-89
44141 Dortmund
www.bundespolizei.de
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundespolizei.de oder
unter oben genannter Kontaktadresse.
Original-Content von: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 31.05.2019 - 10:48 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2138287
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: BPOL NRW
Stadt:
Hagen
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Bundespolizei nimmt Mann in Hagen fest"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Bundespolizeidirektion Sankt Augustin (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).