Fortschreibung 1 zu "Die Polizei Mönchengladbach informiert: Demonstration am Sonntag, 02. Juni 2019"
(ots) - Die Polizei Mönchengladbach hat die
rechtlichen Beurteilungen in Bezug auf die am kommenden Sonntag
angemeldete Versammlung des Bündnisses "Mönchengladbach steht auf"
abgeschlossen und Auflagen erteilt, die den Charakter der Versammlung
wesentlich verändern.
Auch vor dem Hintergrund der im Raum stehenden Tat an der Moschee
von vergangenem Dienstag wurde der Demonstrationsweg geändert. Dieser
wird die hinter dem Hauptbahnhof Rheydt gelegene Moschee nicht mehr
unmittelbar passieren. Kundgebungen dürfen im weiteren Umfeld dieser
Moschee stattfinden.
Darüber hinaus hat die Polizei Mönchengladbach das von dem
Anmelder beantragte Verwenden von Pyrotechnik nicht gestattet.
Letztlich wurde dem Anmelder untersagt, auf dem Marktplatz in
Rheydt ein Schwein bzw. Spanferkel zu grillen, da die Polizei
Mönchengladbach dieses im gegebenen versammlungsrechtlichen
Zusammenhang als gezielte und nicht durch die Versammlungsfreiheit
geschützte Provokation wertet. Eine weitere, der Sondergenehmigung
entsprechende Nutzung in Form eines Grillens und dem Ausschank von
Getränken, ist von diesem Verbot unberührt. (cw)
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Datum: 31.05.2019 - 13:03 Uhr
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