Verwaltungsgericht bestätigt Auflagen der Polizei vollumfänglich
(ots) - Wie gestern bereits berichtet, hat die
Polizei Mönchengladbach vor dem Hintergrund der Geschehnisse der
vergangenen Woche weitere Auflagen in Bezug auf die Demonstration des
Bündnisses "Mönchengladbach steht auf" erteilt.
Gegen mehrere dieser Auflagen legte der Versammlungsanmelder
Beschwerde beim Verwaltungsgericht Düsseldorf ein. Nach heutigem
Bescheid durch selbiges wies das Gericht die Beschwerde ab und
bestätigte somit die Rechtmäßigkeit und Gültigkeit der Auflagen.
Konkret bedeutet dies unter anderem, dass
- der Demonstrationsweg nicht unmittelbar an der Moschee an der
Mittelstraße vorbei führt,
- das Verwenden von Pyrotechnik nicht gestattet ist,
- die Versammlungsteilnehmer nicht wie geplant Kleidung, Mützen
o.ä. tragen dürfen, die die Darstellung von Schweinen zum Inhalt
haben und
- das geplante Grillen eines Spanferkels oder von erkennbaren
Teilen eines Schweines auf dem Markplatz in Rheydt untersagt
ist.
Ein Grillen im Rahmen der entsprechenden Sondernutzungsgenehmigung
sowie der Ausschank von Getränken bleiben von diesem Verbot
unberührt.
Die Polizei Mönchengladbach wird auch am morgigen Tag in Kontakt
mit allen Anmeldern stehen und appelliert an alle jeweiligen
Teilnehmer, sich friedlich zu versammeln und demokratische,
rechtsstaatliche Mittel des Protestes zu wählen. (cw)
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Datum: 01.06.2019 - 17:28 Uhr
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