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Lärmpegel und technische An- und Umbauten im Visier

ID: 2140369

(ots) - Die sommerlichen Temperaturen locken auch in diesem
Jahr wieder viele Biker und Fahrer/innen getunter Kraftfahrzeuge auf
die Landstraßen und Autobahnen in unserem Bundesland.

Dabei empfinden viele Fahrzeugführer den Klang der Motoren und
Auspuffanlagen wie Musik in den Ohren. Aber auch hier gilt, wie
grundsätzlich immer im Straßenverkehr, gegenseitige Rücksichtnahme
und Vermeidung unnötigen Lärms. Denn: was den einen erfreut, geht
Anwohnern an viel befahrenen Strecken schnell auf die Nerven und im
schlimmsten Fall auch auf die Gesundheit.

Daher informieren und kontrollieren auch in diesem Jahr wieder
Beamte des Polizei- Autobahn- und Bezirksreviers Scharbeutz
zielgerichtet Fahrern/innen, die sich hinsichtlich der technischen
An- und Umbauten an ihren Fahrzeugen nicht an die gesetzlichen
Rahmenbedingungen halten. Und das kann schnell teuer werden. Hierzu
verwendet die Polizei geeichte Schallpegelmessgeräte, um die in der
Zulassungsbescheinigung eingetragenen Strandgeräuschwerte noch am
Kontrollort im Rahmen sog. Standgeräuschvergleichsmessungen zu
überprüfen.

Wer beispielsweise vorsätzlich geforderte Schalldämpfer am
Fahrzeug entfernt, Abgasanlagen durch Aufschneiden manipuliert oder
gegen Zubehörteile ohne eG-Typengehmigung austauscht, muss neben
einem Erlöschen der Betriebserlaubnis auch damit rechnen, dass die
Weiterfahrt untersagt wird. So wird der geplante Ausflug oder die
Fahrt zur Arbeit schnell zum vermeidbaren Desaster.

Weitere, mögliche Folgen wären die Einleitung eines
Mängelberichtsverfahrens mit Vorführen des Kraftfahrzeuges bei einer
technischen Prüfstelle, die Einleitung eines Bußgeldverfahrens mit
Geldbußen bis zu 540 Euro oder die Anordnung eines Gutachtens durch
einen amtlich anerkannten Sachverständigen zur Feststellung der
Manipulation am Fahrzeug. Hier kommen schnell einige hundert Euro




zusammen.

Die Polizei empfiehlt, beim Kauf von Fahrzeugteilen und Fahrzeugen
darauf zu achten, ob alle geforderten Genehmigungen und Prüfzeichen
vorliegen bzw vorhanden sind.




Rückfragen bitte an:

Polizeidirektion Lübeck
Pressestelle
Dierk Dürbrook
Telefon: 0451-131 2004 / 2015
E-Mail: pressestelle.luebeck.pd(at)polizei.landsh.de

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Datum: 03.06.2019 - 14:36 Uhr
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