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Lindauer Bundespolizei vollstreckt zwei Haftbefehle und stellt Waffe sicher

ID: 2141170

(ots) -
Am Samstag (1. Juni) hat die Bundespolizei unter anderem zwei
Haftbefehle vollstrecken und eine Waffe samt Munition sowie ein
Springmesser sicherstellen können. Die jeweils betroffenen Personen
konnten anschließend wieder auf freien Fuß gesetzt werden.

Am späten Samstagabend stoppten Lindauer Bundespolizisten einen
Pkw mit slowakischer Zulassung auf der BAB 96. Die Beamten stellten
bei der Überprüfung des Fahrzeuglenkers fest, dass gegen den
44-Jährigen ein Vollstreckungshaftbefehl des Amtsgerichtes
Aschaffenburg wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis vorliegt. Mit der
Zahlung der geforderten Geldstrafe in der Höhe von 370,- Euro konnte
der Slowake eine 30-tägige Ersatzfreiheitsstrafe abwenden. Da der
Verdacht bestand, dass der Fahrer auch aktuell ohne Fahrerlaubnis
unterwegs ist, nahmen sich die Kollegen der Grenzpolizei Lindau des
Mannes an.

Kurz zuvor führten die Bundespolizisten am Bahnhof Lindau die
Einreisekontrolle bei einem 21-jährigen Österreicher durch. Hierbei
fanden die Beamten im Rucksack des Mannes eine Schreckschusswaffe und
52 dazugehörige Patronen. Im Besitz des benötigten kleinen
Waffenscheins war der 21-Jährige jedoch nicht. Zudem führte der
Beschuldigte ebenso zugriffsbereit ein Springmesser bei sich. Die
Bundespolizisten stellten die Waffen sicher und zeigten den Mann
wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz an. Nach Zahlung einer
Sicherheitsleistung in Höhe von 300,- Euro konnte der Österreicher
seinen Weg fortsetzen.

Bereits am frühen Samstagmorgen kontrollierten Lindauer
Bundespolizisten am Grenzübergang Hörbranz die Insassen eines
Fernreisebusses aus Italien. Hierbei stellten die Beamten einen
Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Memmingen gegen eine
32-Jährige wegen Diebstahls fest. Diese Fahndungsnotierung war zu




diesem Zeitpunkt erst seit drei Tagen eingestellt. Die Frau konnte
die geforderte Geldstrafe in Höhe von 470,- Euro begleichen und damit
die 20-tägige Ersatzfreiheitsstrafe abwenden. Weiterhin bestand gegen
die Senegalesin eine erst am Vortag im Fahndungssystem hinterlegte
Aufenthaltsermittlung. Die Staatsanwaltschaft Augsburg suchte die
Reisende wegen Erschleichens von Leistungen.




Rückfragen bitte an:

Sabine Dittmann
Bundespolizeiinspektion Kempten
Eicher Straße 3 | 87435 Kempten
Pressestelle
Telefon: 0831 / 540 798-1010
E-Mail: bpoli.kempten.oea.controlling(at)polizei.bund.de

Die Bundespolizeiinspektion Kempten schützt mit ihren Revieren
Weilheim und Lindau auf 220 Grenzkilometern zwischen Bodensee und
Ammergebirge die Schengen-Binnengrenze zu Österreich, um
grenzüberschreitende Kriminalität und irreguläre Migration zu
verhindern.

Zudem sorgen die Bundespolizisten auf 560 Streckenkilometern und 90
Bahnhöfen für die Sicherheit des Bahnverkehrs und der Reisenden.

Der Zuständigkeitsbereich erstreckt sich auf die Landkreise Landsberg
am Lech, Lindau, Ober-, Ost-, Unterallgäu und Weilheim-Schongau,
sowie die kreisfreien Städte Kaufbeuren, Kempten und Memmingen.

Weitere Informationen zur Bundespolizei erhalten Sie unter
www.bundespolizei.de oder oben genannter Kontaktadresse.

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Datum: 04.06.2019 - 13:46 Uhr
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