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Kabinett stimmt Gesetzentwurf zurÄnderung des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes M-V zu

ID: 2141761

(ots) -
Nachdem zu dem Entwurf eines Gesetzes über die öffentliche
Sicherheit und Ordnung in Mecklenburg-Vorpommern (SOG M-V) insgesamt
20 Verbände wie beispielsweise der Städte- und Gemeindetag
Mecklenburg-Vorpommern, die Polizeigewerkschaften des Landes oder der
Landesbeauftragte für den Datenschutz um die Abgabe einer
Stellungnahme zum Gesetzentwurf gebeten wurden, hat das Kabinett in
seiner jüngsten Sitzung nunmehr der Übersendung des Gesetzesentwurfes
an die Präsidentin des Landtages Mecklenburg-Vorpommern zugestimmt.

Mit dem Entwurf sollen zum einen die notwendigen Anpassungen
aufgrund der Datenschutz-Grundverordnung und die zwingend gebotene
Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 im Sicherheits- und
Ordnungsgesetz - dem SOG M-V - vorgenommen werden. Auch im
Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz und im
Landeskatastrophenschutzgesetz ist eine Anpassung der
datenschutzrechtlichen Bestimmungen aufgrund der unmittelbaren
Geltung der Datenschutz-Grundverordnung und der ergänzenden
Bestimmungen im Landesdatenschutzgesetz beabsichtigt.

Darüber hinaus soll mit dem Entwurf die im Zusammenhang mit der
Überprüfung des Bundeskriminalamtgesetzes weiterentwickelte und
präzisierte Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes zur
verfassungsgemäßen Ausgestaltung eingriffsintensiver Befugnisse auch
im SOG M-V nachvollzogen werden.

Weiterhin ist die Aufnahme klarstellender Regelungen und auch
zusätzlicher Befugnisse im SOG M-V beabsichtigt, damit
Ordnungsbehörden und Polizei mit Blick auf die aktuelle
Sicherheitslage und des Standes der technischen Entwicklung in die
Lage versetzt werden, weiterhin Gefahren effektiv abwehren können.

Auf die Pressemitteilung des Innenministeriums vom 29.01.2019, in
der die wesentlichen Neuerungen der SOG-Novelle dargestellt sind,
wird ausdrücklich hingewiesen.





Auf Vorschlag des Städte- und Gemeindetages M-V und der
Gewerkschaft der Polizei M-V wurde nach der Verbandsanhörung
zusätzlich unter anderem ein Festhalterecht für Ordnungsbehörden im
Rahmen von Identitätsfeststellungen neu in den Gesetzentwurf
aufgenommen. Bisher stand ein solches Recht nur der Polizei zu.
Zukünftig sollen dem Gesetzentwurf nach Vollzugsbeamtinnen und
Vollzugsbeamte der Ordnungsbehörden die von einer
Identitätsfeststellung betroffene Person - bis zum Eintreffen der
Polizei - festhalten dürfen, wenn die Identität auf andere Weise
nicht oder nur unter erheblichen Schwierigkeiten festgestellt werden
kann. Auch andere Länder verfügen bereits über ordnungsbehördliche
Festhalterechte zur Identitätsfeststellung.

Das SOG M-V regelt für die Ordnungsbehörden und die Polizei im
Land Mecklenburg-Vorpommern seit 1992 die Aufgaben und
Zuständigkeiten im Rahmen der allgemeinen Gefahrenabwehr. Daran
ändert sich auch mit der nun vorgeschlagenen Neufassung nichts, so
dass der Anwendungsbereich des Gesetzes nicht verändert wird. Ebenso
sieht der Gesetzentwurf der Landesregierung auch keine Änderung des
Gefahrenbegriffs vor. Im Sicherheits- und Ordnungsgesetz wird es also
den Begriff der "drohenden Gefahr" nicht geben.




Rückfragen bitte an:

Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern
Pressestelle
Michael Teich
Telefon: 0385/588-2008
E-Mail: michael.teich(at)im.mv-regierung.de
http://www.regierung-mv.de

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Datum: 05.06.2019 - 12:00 Uhr
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