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Bundespolizei verhindert Ausreise am Flughafen Düsseldorf

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(ots) - Bei der grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle
eines Fluges nach Madrid wurde gestern durch die Bundespolizei ein
33-Jähriger festgestellt, der zur Festnahme ausgeschrieben war.

Der rumänische Staatsangehörige wurde von der Staatsanwaltschaft
Bochum bereits im August 2016 aufgrund gemeinschaftlichen Diebstahls
verurteilt. Da sich der Mann auf die ergangene Ladung zum
Strafantritt nicht gestellt hatte und bisher die Zahlungsversprechen
nicht einhielt, wurde der Haftbefehl erlassen. Hierbei handelt es
sich um eine Freiheitsstrafe von 50 Tagen oder einer Geldstrafe in
Höhe von 750,- Euro. Des Weiteren wurde der Mann von der
Staatsanwaltschaft Kleve zur Festnahme ausgeschrieben, da er bereits
im Dezember 2017 wegen Trunkenheit im Verkehr in Tateinheit mit
fahrlässiger Körperverletzung sowie unerlaubtes Entfernen vom
Unfallort verurteilt wurde. Der 33-Jährige aus Duisburg konnte die
Geldstrafe in Höhe von 1.358,20 Euro nicht bezahlen und muss somit
die beiden Haftstrafen von insgesamt 62 Tagen in der
Justizvollzugsanstalt absitzen.




Rückfragen bitte an:

Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Flgh. Düsseldorf
Anne Kister
Telefon: 0211 9518 108
E-Mail: presse.dus(at)polizei.bund.de
Twitter: https://twitter.com/BPOL_NRW
www.bundespolizei.de

Postfach 30 04 42
40404 Düsseldorf

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundespolizei.de oder
unter oben genannter Kontaktadresse.

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Datum: 06.06.2019 - 09:46 Uhr
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