Richtiger Riecher
(ots) - (ma)
Einen "richtigen Riecher" hatten Beamte des Einsatz-und
Streifendienstes der Polizei Bückeburg, die gestern eine
Verkehrskontrolle durchführten.
Auf dem Ziegeleiweg in Bückeburg führten gestern gegen 22.20 Uhr
Beamte der Polizei Bückeburg eine Verkehrskontrolle bei einem
38jährigen Mann aus Bad Nenndorf durch, der mit seinem Pkw Suzuki auf
der Bundesstraße 65 unterwegs war.
Beim Öffnen des kontrollierten Fahrzeuges nahmen die Beamten
sofort eindeutigen Marihuanageruch wahr, der ihnen entgegenschlug.
Der Bad Nenndorfer gab nach einer Belehrung zu, einen Joint
geraucht zu haben.
Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Bückeburg wurde das Fahrzeug
durchsucht, wobei eine geringe Menge Betäubungsmittel und ein
verbotenes mitgeführtes Messer sichergestellt werden konnten.
Nach einem positiv ausgefallenen Drogenvortest wurde dem
38jährigen eine Blutprobe entnommen und die Weiterfahrt untersagt.
Drei Ermittlungsverfahren wegen Straftaten nach dem
Betäubungsmittelgesetz, dem Waffengesetz bzw. wegen dem Führen eines
Kfz unter Drogeneinfluss wurden eingeleitet.
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Nienburg / Schaumburg
Polizeikommissariat Bückeburg
Ulmenallee 9
31675 Bückeburg
Matthias Auer
Telefon: 05722/9593-154
E-Mail: matthias.auer(at)polizei.niedersachsen.de
http://www.pd-goe.polizei-nds.de/dienststellen/pi_nienburg_schaumburg
/
Original-Content von: Polizeiinspektion Nienburg / Schaumburg, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 06.06.2019 - 11:07 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2142397
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-NI
Stadt:
Bückeburg
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Richtiger Riecher"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizeiinspektion Nienburg / Schaumburg (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).