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Vorbildliche Zeugenhinweise zur Drogenfahrt mit einem Sattelzug - Heiligenhaus - 1906033

ID: 2142656

(ots) -
Am Mittwochnachmittag des 05.06.2019, gegen 16.30 Uhr, wurde die
Polizei in Heiligenhaus zu einem Verbrauchermarkt an der Velberter
Straße in Heiligenhaus gerufen. Mitarbeitern im Warenannahmebereich
des Marktes war der Fahrer eines anliefernden Sattelzuges
aufgefallen, der besonders unruhig, übernervös und aufgedreht wirkte,
nach Angaben der aufmerksamen Zeugen auch nicht nur für kürzeste Zeit
stillstehen konnte und scheinbar permanent herumtänzelte. Aus diesem
Grund informierten die verantwortungsbewusst und vorbildlich
handelnden Zeugen die Polizei, bevor der Kraftfahrer seine Fahrt
fortsetzen konnte.

Als die Heiligenhauser Polizei daraufhin den 40-jährigen
Kraftfahrer aus dem Ruhrgebiet noch auf dem Geländes des Marktes
kontrollierte, fanden die eingesetzten Beamten die Beobachtungen und
Feststellungen der Zeugen bestätigt. Ein deshalb angebotener und
durchgeführter Drogentest ergab eindeutige Hinweise auf den Konsum
von Amphetaminen. Daraufhin untersagten die polizeilichen
Einsatzkräfte dem 40-jährigen Kraftfahrer bis auf weiteres jedes
Führen von Kraftfahrzeugen. Eine Anzeige wurde erstattet, zur
Beweisführung die ärztliche Entnahme einer Blutprobe angeordnet und
durchgeführt. Der Sattelzug wurde von einem bestellten Ersatzfahrer
der betroffenen Spedition übernommen.

--- Hinweis: ---

Im Falle eines belastenden Blutprobenergebnisses erwarten die
betroffenen Fahrzeugführerinnen und -führer für eine nachgewiesene
Drogenfahrt schon beim ersten Mal mindestens ein einmonatiges
Fahrverbot, zwei Punkte in Flensburg und ein Bußgeld in Höhe von
500,- Euro. Im Wiederholungsfall und bei weiteren Fällen steigen die
Bußgeldandrohungen auf 1.000,- und 1.500,- Euro an, die Eintragungen
im Flensburger Zentralregister erhöhen sich auf drei Punkte.

In jedem Fall erhält aber die zuständige Straßenverkehrsbehörde




immer unverzüglich Kenntnis von den Feststellungen und
Untersuchungsergebnissen der Polizei, um dann in eigener
Zuständigkeit über die grundsätzliche Eignung des Betroffenen zum
weiteren Führen von Kraftfahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr zu
entscheiden. Es kann dann auch ein dauerhafter Führerscheinentzug
drohen. Dieser hängt davon ab, wie lange ein Konsum zurückliegt und
in welcher Konzentration konsumiert wurde. Zur Beweisführung kann die
zuständige Straßenverkehrsbehörde ein ärztliches Gutachten und / oder
eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (abgekürzt: MPU)
anordnen. Sagt das ärztliche Gutachten aus, dass ein chronischer
Drogenkonsum vorliegt, wird der Führerschein mit Sicherheit entzogen.
Grund dafür ist, dass dem Konsumenten nicht zugetraut wird, seinen
Konsum und die Teilnahme am Straßenverkehr sicher zu trennen.




Rückfragen von Medienvertretern/Journalisten bitte an:

Kreispolizeibehörde Mettmann
- Polizeipressestelle -
Adalbert-Bach-Platz 1
40822 Mettmann

Telefon: 02104 / 982-1010
Fax: 02104 / 982-1028

E-Mail: pressestelle.mettmann(at)polizei.nrw.de
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Datum: 06.06.2019 - 13:28 Uhr
Sprache: Deutsch
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