Fahren ohne Fahrerlaubnis
(ots) - Am 06.06.2019 kurz vor 22:00 Uhr wurden der
Polizei zwei unbeleuchtete Pkw gemeldet, die auf dem Standstreifen
der Autobahn 8, Fahrtrichtung Zweibrücken, ca. 1.000 Meter vor der
Anschlussstelle Contwig, stehen. Zur Überprüfung der Fahrzeuge und
zur Absicherung der Gefahrenstelle positionierte eine
Funkstreifenbesatzung ihren Streifenwagen mit eingeschaltetem
Blaulicht hinter den beiden Fahrzeugen, worauf sich der vordere Pkw
(deutsches Zollausfuhrkennzeichen aus Biberach an der Riß)
unvermittelt in Bewegung setzte und davonzufahren versuchte. Nach
kurzer Verfolgung (ca. 300 Meter) gelang es den Beamten, den Pkw zum
Anhalten zu zwingen. Beim Herantreten an das Fahrzeug konnte durch
die Heckscheibe erkannt werden, wie der Fahrer auf die Rücksitzbank
hinter den Beifahrer kletterte. Die Überprüfung des Fahrers
(belgischer Staatsbürger) ergab, dass er nicht im Besitz einer
Fahrerlaubnis ist. Bei den beiden Mitinsassen handelte es sich
ebenfalls um belgische Staatsbürger. Nach Einleitung eines
Strafverfahrens wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Anhörung des
Mannes konnte der Belgier die Dienststelle verlassen. Der
Fahrzeugschlüssel wurde einem Mitinsassen, der im Besitz einer
Fahrerlaubnis ist, übergeben. Die Ermittlungen im Hinblick auf den
zweiten angetroffenen Pkw (ohne Insassen, belgisches Kennzeichen)
dauern an. Der Wagen wurde von einem Abschleppunternehmen von der
Autobahn gebracht und in Verwahrung genommen. Die drei angetroffenen
Belgier gaben an, die Insassen dieses Wagens nicht zu kennen. Man sei
zwar gemeinsam mit diesen zum Autokauf in Biberach gewesen, wisse
aber nicht, wer die Männer seien. Diese seien nach einem Defekt am
zurückgebliebenen Wagen mit einem dritten Fahrzeug davongefahren.
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Datum: 07.06.2019 - 10:11 Uhr
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