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Strafverfahren nach illegalem Autorennen in Erle und Buer

ID: 2143409

(ots) - Am Freitag, 07.06.2019, nutzten zwei 23 und
24 Jahre alte Autofahrer aus Gelsenkirchen gegen 01:20 Uhr die
Kurt-Schumacher-Straße für ein kurzfristiges Autorennen. Ungefähr ab
Höhe der Veltins Arena bis zum Nordring nutzten sie hierfür beide
Fahrspuren. Sie bremsten ihre Wagen immer wieder ab, wodurch sie den
nachfolgenden Verkehr ebenfalls ausbremsten, um dann mittels
"fliegendem Start" stark zu beschleunigen und mit überhöhter
Geschwindigkeit weiter zu fahren. Zeugen informierten die Polizei.
Die eingesetzten Polizeibeamten stoppten die beiden Gelsenkirchener,
kontrollierten sie und leiteten ein Strafverfahren ein. Aus gegebenem
Anlass weist die Polizei erneut ausdrücklich darauf hin, dass
rücksichtsloses Rasen im Straßenverkehr kein Kavaliersdelikt ist und
nicht geduldet wird. Wer sich und andere durch illegale Autorennen
gefährdet, begeht eine Straftat. Denn das Leid, das den Opfern von
Autorennen, ihren Familien und Freunden zugefügt wird, lässt sich
kaum ermessen. Der Gesetzgeber hat deshalb 2017 die Strafen
verschärft. Der neu geschaffene § 315d des Strafgesetzbuches (StGB)
stellt bereits die Teilnahme an einem nicht erlaubten
Kraftfahrzeugrennen unter Strafe. Die Strafe kann bis zu zwei Jahren
Haft betragen. Wenn Menschen dadurch schwer verletzt werden oder gar
tödlich verunglücken, drohen bis zu zehn Jahre Haft. Zusätzlich
können die Kraftfahrzeuge nach § 315f StGB zur Enteignung eingezogen
werden, ggf. auch, wenn sie dem Fahrer nicht gehören. Regelmäßig
werden nach Rennen auch Fahrerlaubnisse entzogen. Die Polizei leitet
schon bei einem Anfangsverdacht der Teilnahme an illegalen Rennen im
Straßenverkehr Strafverfahren ein. Es gilt die
Null-Toleranz-Strategie! Menschen, die aus eigensüchtigen Motiven
durch ihr Rasen das Leben von Unbeteiligten gefährden, werden durch
die Polizei konsequent verfolgt.








Rückfragen bitte an:

Polizei Gelsenkirchen
Katrin Schute
Telefon: 0209/365-2012
E-Mail: katrin.schute(at)polizei.nrw.de
www.polizei.nrw.de

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Datum: 07.06.2019 - 13:08 Uhr
Sprache: Deutsch
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