Über Pfingsten acht Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz
(ots) - Weil sie ihren maximalen Aufenthalt im
Schengen-Gebiet um ca. zwei Monate überschritten hatten, wurden am
Samstag, den 09.06.2019 zwei serbische Staatsangehörige wegen des
Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz beanzeigt. Aus Dänemark kommend
waren beide Mitinsassen eines Pkw, der von einem Landsmann geführt
wurde. Gegen ihn bestand ebenfalls der Verdacht des Verstoßes gegen
das Aufenthaltsgesetz, da er offensichtlich seine beiden Landsmännern
bei ihrer unerlaubten Einreise unterstützt hat. Insgesamt zahlten die
drei Serben eine Sicherheitsleistung in Höhe von 7.000,- dänische
Kronen (ca. 1.000,- Euro). Nach Abschluss der Ermittlungen wurden sie
aufgefordert das Schengen-Gebiet zu verlassen.
Zusätzlich zur Anzeige gegen das Aufenthaltsgesetz muss sich ein
syrischer Staatsangehöriger wegen einer Urkundenfälschung
verantworten. Er legte bei seiner Kontrolle im Seehafen den
Bundespolizisten einen seit 2018 abgelaufenen Reisepass vor. Neben
der Tatsache, dass der Pass somit ungültig war, wies das Ablaufdatum
Manipulationen in Form mechanischer Rasuren auf. Vier weitere
Personen die am Pfingstwochenende durch die Bundespolizei
kontrolliert wurden, hatten entweder keine bzw. ungültige
Reisedokumente oder Überschritten die Frist ihrer
Ausreiseaufforderung.
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Datum: 11.06.2019 - 12:40 Uhr
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