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Mehrere LKW ohne ordnungsgemäße Zulassung unterwegs

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(ots) - Im Rahmen der Streife haben Polizeibeamte
gleich mehrere LKW mit in Deutschland nicht zugelassenen Kennzeichen
festgestellt. Bereits am Dienstagmorgen, 11.06.2019, fiel den Beamten
um3.30 Uhr ein geparkter LKW auf der Steinfurthstraße in Rotthausen
auf. An dem Fahrzeug waren niederländische Kurzzeit-Klebekennzeichen
angebracht, die in Deutschland keine Gültigkeit haben. Wegen des
Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz stellten die Beamten
die Kennzeichen sicher und fertigten eine Strafanzeige. Ein
Fahrzeugführer konnte vor Ort nicht ermittelt werden. Einen Tag
später, am Mittwoch, 12.06.2019, stand der gleiche Transporter um 22
Uhr dann auf der Lothringer Straße in Rotthausen. An ihm waren nun
ungültige, deutsche Kennzeichen angebracht. Während die Beamten vor
Ort waren, kam der Fahrer, ein 39-jähriger Gelsenkirchener dazu. Er
gab an, die ungültigen Kennzeichen am Fahrzeug angebracht zu haben
und anschließend auch mit dem Lkw gefahren zu sein. Der Mann konnte
keine Nachweise für eine KFZ-Versicherung und die entrichtete
Kraftfahrzeugsteuer für den Lkw vorweisen. Gegen ihn besteht der
Verdacht des Kennzeichenmissbrauchs. Erneut stellten die Beamten
Strafanzeigen wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz
sowie Verstoßes gegen das Kraftfahrzeugsteurgesetz und fertigten eine
Ordnungswidrigkeitenanzeige wegen des Abstellens eines abgemeldeten
Fahrzeuges im öffentlichen Verkehrsraum. Die ungültigen Kennzeichen
stellten die Beamten sicher. Bei weiteren Verkehrskontrollen am
Donnerstagmorgen, 13.06.2019, um 4.00 Uhr, hielten Polizeibeamte zwei
hintereinanderfahrende LKW auf der Almastraße in Ückendorf an, die
mit niederländischen Klebekennzeichen unterwegs waren. Diese
Kennzeichen sind ausschließlich in den Niederlanden gültig und in
Deutschland nicht zugelassen. Die Fahrer, zwei 43 und 59 Jahre alte




Moldawier, gaben an, nicht gewusst zu haben, dass die Kennzeichen in
Deutschland nicht zugelassen sind. Gegen beide fertigten die Beamten
Strafanzeigen wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungs- und
das Kraftfahrzeugsteuergesetz, stellten die Kennzeichen sicher und
untersagten den Männern vor Ort die Weiterfahrt. Zudem mussten beide
eine Sicherheitsleistung erbringen, da sie über keinen festen
Wohnsitz in Deutschland verfügen




Rückfragen bitte an:

Polizei Gelsenkirchen
Thomas Nowaczyk
Telefon: 0209/ 365 2013
E-Mail: thomas01.nowaczyk(at)polizei.nrw.de
www.polizei.nrw.de

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Datum: 13.06.2019 - 12:43 Uhr
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