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190612-2-K Zweimal mit nicht rechtmäßigen TÜV-Siegeln erwischt - Auto weg

ID: 2147223

(ots) - Polizisten des Projekts Rennen haben am Dienstag (11.
Juni) um 17 Uhr den schwarzen Audi TT einer 36-Jährigen in
Köln-Buchheim sichergestellt, nachdem sie die Kölnerin zum zweiten
Mal völlig uneinsichtig mit selbstaufgeklebten TÜV-Siegeln und
gefährlichen Mängeln erwischt hatten.

Bereits am 6. August 2018 war die TT-Fahrerin erstmals wegen
augenscheinlicher Veränderungen an ihrem Auto aufgefallen, die zum
Erlöschen der Betriebserlaubnis geführt hatten. Dass die Anzeige
allerdings nicht die gewünschte Wirkung erzielt hatte, stellte sich
am Mittwoch (22. Mai) heraus. Als Polizisten des Projekts Rennen die
36-Jährige nach einem Rotlichtverstoß anhielten, stellten sie fest,
dass das Auto mit den ähnlichen Veränderungen und Mängeln unterwegs
war. Bei genauerer Überprüfung stellte sich heraus, dass die Kölnerin
die Mängel gar nicht beseitigt hatte. Stattdessen war der Wagen mit
verfälschten Kennzeichen ausgestattet. Die Polizisten erkannten, dass
die Siegel der Zulassungsbehörde leichte Beschädigungen aufwiesen,
wie sie nur beim Ablösen und Wiederaufkleben entstehen. Sie stellten
die Kennzeichen sicher, untersagten den Betrieb des Autos im
öffentlichen Straßenraum und forderten die Kölnerin auf, den Audi
nach der TÜV-Prüfung zu einer Werkstatt schleppen zu lassen.

Doch auch dieses Mal ließ sich die Frau nicht beirren. Am 11. Juli
begegnete sie mit dem Audi genau den Polizisten, die sie am 22. Mai
kontrolliert hatten. Für Verwunderung sorgte zunächst der Umstand,
dass an dem Auto erneut Kennzeichen mit der gleichen Buchstaben- und
Zahlenkombination und nicht rechtmäßigen TÜV-Plaketten angebracht
waren. Erst nach einem Anruf bei der Dienststelle kam heraus, dass
die sichergestellten Kennzeichen dort noch lagen.

Die Hartnäckigkeit der 36-Jährigen sowie ihre Ankündigung, den




Audi in jedem Fall weiter nutzen zu wollen, quittierten die Beamten
des Projekts Rennen mit einer Sicherstellung des Fahrzeugs. Sie
leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen Urkundenfälschung und eines
Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz ein. (no)




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Datum: 13.06.2019 - 14:56 Uhr
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