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Krefelder Zoll kontrolliert Gastronomiebetriebe

ID: 2147528

(ots) -
Über 140 Beschäftigte geprüft, 30 Verstöße festgestellt

Das Hauptzollamt Krefeld hat am letzten Freitag, den 07. Juni
2019, im Rahmen einer erneuten Schwerpunktprüfung Gastronomiebetriebe
im gesamten Hauptzollamtsbezirk kontrolliert.

32 Zöllnerinnen und Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit
überprüften dabei in 35 Gaststätten die Beschäftigungsverhältnisse
von fast 140 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern.

Zu der Feststellung, dass drei illegal in Deutschland aufhältige
Personen ohne gültige Pässe einer Arbeit nachgingen und zwei
Gastronomiebetriebe eine illegale Ausländerbeschäftigung ohne gültige
Arbeitserlaubnis zuließen, zeigte die Bilanz des Kontrolltages
folgendes Resultat:

- In 14 Fällen gab es Hinweise auf Unterschreitung des
Mindestlohns
- In 4 Fällen besteht der Verdacht auf Beitragsvorenthaltung durch
Arbeitgeber
- In 6 Fällen besteht der Verdacht auf Leistungsmissbrauch durch
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

-In 3 Fällen besteht der Verdacht, dass die Arbeitsaufnahme von
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern nicht sofort angemeldet wurde

Außergewöhnlich beachtenswert verliefen die Überprüfungen im Raum
Meerbusch und Neuss. Dort fiel in einem Restaurant den Ermittlern
eine Person mit einer italienischen Aufenthaltskarte auf, die der
Arbeitnehmer zum Beweis seiner vorgetäuschten legalen Beschäftigung
vorlegte. Lediglich die Tatsache, dass die Karte nur zu Reisezwecken
dient, verschwieg er galant. Die weiteren Nachforschungen im
Restaurant ergaben, dass die Person schon seit zwei Jahren im
gleichen Betrieb illegal einer Tätigkeit nachgegangen war.

Weiter fiel ein Sushi-Restaurant mit mehreren eklatanten Verstößen
gegen das Arbeits- und Aufenthaltsrecht auf. Darunter ein
Arbeitnehmer mit vermutlich vietnamesischer Herkunft, der seit




geraumer Zeit bei der Produktion von Sushi-Gerichten half und das
ohne Pass und Ausweis. Als Begründung gab er an, mittels einer
Schlepperbande per Flugzeug und gefälschten Papieren illegal über
Polen in die Europäische Union eingereist zu sein. In Polen habe man
ihm dann alle Papiere abgenommen, sodass er sich zu Fuß ohne gültige
Ausweisdokumente nach Deutschland begeben habe. Für die Einschleusung
musste er nach eigenen Angaben eine größere vierstellige Summe
bezahlen.

Gegen die betroffenen Arbeitnehmer und Arbeitgeber wurden noch vor
Ort umfangreiche Ermittlungsverfahren eingeleitet. Über den weiteren
Verbleib der illegalen Personen und deren Ausweisung in ihre
Heimatländer entscheiden jetzt die zuständigen Ausländerämter.

Die Aufzeichnungen von 33 Geschäftsunterlagen müssen nun durch die
Ermittler der Finanzkontrolle Schwarzarbeit geprüft und ausgewertet
werden, was noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird, so der
Pressesprecher des Krefelder Zolls, Rainer Wanzke.




Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Krefeld
Pressesprecher
Rainer Wanzke
Telefon: 02151-850288
E-Mail: presse.hza-krefeld(at)zoll.bund.de
www.zoll.de

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Datum: 14.06.2019 - 09:58 Uhr
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