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Nr.: 0372 --Verkehrsunfallflucht: kein Kavaliersdelikt - Hinweis auf Veranstaltung--

ID: 2147997

(ots) -
-

Ort: Bremen-Osterholz, Weserpark Zeit: 15.06.2019, 10 - 16 Uhr

Im Rahmen des diesjährigen Verkehrssicherheitstages, der am
Samstag den 15. Juni 2019 in der Zeit von 10 Uhr bis 16 Uhr im
Einkaufszentrum Weserpark stattfindet, wird die Polizei Bremen auch
auf das Thema Unfallflucht hinweisen und Informationsmaterial
verteilen.

Viele Autofahrer kennen das: Bei Rückkehr zum Auto stellt man eine
Beschädigung fest, die augenscheinlich von einem anderen Fahrzeug
stammt. Vom Verursacher keine Spur.

Nahezu jeder vierte Verkehrsunfall in der Stadtgemeinde Bremen
geht mit einem unerlaubten Entfernen vom Unfallort einher. Die Zahlen
für 2018 sind im Mehrjahresvergleich erneut leicht gestiegen.
Insgesamt wurden 4911 Verkehrsunfallfluchten registriert. Bei
ungefähr 2/3 dieser Fälle konnte der Verursacher anschließend nicht
ermittelt werden, weil es an Zeugen oder Sachbeweisen fehlte. Bei
1818 Straftaten konnten die Täter ermittelt werden, das einer
Aufklärungsquote von 37% entspricht. Eine hohe Anzahl dieser
Verkehrsunfälle ereigneten sich im ruhenden Verkehr. Sogenannte
Parkrempler, die eher leichtere Sachschäden zur Folge hatten.

Der relativ hohe Anteil von Verkehrsunfallfluchten am
Gesamtunfallgeschehen ist ein Bundestrend, so die Bewertung eines
Verkehrsexperten der Bremer Polizei.

Gut gemeint, trotzdem strafbar Beim Einparken ein wenig verschätzt
und schon ist es passiert. Eine leichte Berührung, ein paar Kratzer.
Der Verursacher will für den Schaden aufkommen, hat es aber eilig. In
dem Glauben alles richtig zu machen, hinterlässt er einen Zettel mit
einer kurzen Entschuldigung und der Kontaktmöglichkeit. Gut gemeint,
aber nicht korrekt! Wer nicht eine angemessene Zeit auf den
Geschädigten wartet oder die Polizei ruft, entfernt sich unerlaubt




vom Unfallort und begeht somit eine Verkehrsunfallflucht gemäß § 142
des Strafgesetzbuches. Je nach Schadenshöhe drohen neben einer
Geldstrafe mindestens zwei Punkte im Fahreignungsregister in
Flensburg, ein Fahrverbot oder sogar ein längerer Führerscheinentzug.

Die Polizei bittet Zeugen einer Fahrerflucht sollten zeitnah die
Polizei verständigen, um so einer Aufklärung beizutragen. Hilfreich
ist, wenn sich jemand das Kennzeichen, Fahrzeugtyp und -marke oder
die Farbe des unfallflüchtigen Autos notiert und im Idealfall den
Fahrer beschreiben kann.

Die Polizei appelliert Es kann jeden treffen. Seien Sie fair im
Straßenverkehr und ermöglichen eine Wiedergutmachung des Schadens.
Ansonsten steht vielleicht anlässlich eines Bagatellschadens mächtig
Ärger ins Haus, was in keiner Relation stehen dürfte.




Rückfragen bitte an:
Pressestelle Polizei Bremen
Pressestelle
Telefon: 0421/362 12114
Fax: 0421/362 3749
pressestelle(at)polizei.bremen.de
http://www.polizei.bremen.de
http://www.polizei-beratung.de

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Datum: 14.06.2019 - 14:26 Uhr
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