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Bundespolizei fahndet erfolgreich - Haft dank eines Freundes umgangen

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(ots) - Bei den grenzpolizeilichen Einreisekontrollen
verschiedener Flüge wurden am Wochenende durch die Bundespolizei zwei
Personen festgestellt, die zur Festnahme ausgeschrieben waren.

Aufgrund eines bestehenden Vollstreckungshaftbefehl endete die
Reise eines 24-Jährigen am Düsseldorfer Flughafen. Die
Staatsanwaltschaft Essen hatte den Mann zur Festnahme ausgeschrieben,
weil er bereits im November 2018 wegen Inverkehrbringen von
Falschgeld verurteilt wurde. Der syrische Staatsangehörige konnte die
Geldstrafe in Höhe von 500,- Euro zunächst nicht aufbringen. Deshalb
kontaktierte der junge Mann einen Freund, um die Summe auftreiben zu
können und somit nicht in die Justizvollzugsanstalt zu müssen. Dank
des Freundes gelang ihm dies, da die Geldstrafe bei einer
Polizeiwache in Marl eingezahlt wurde. Dadurch konnte der in Haltern
am See lebende Mann die Freiheitsstrafe von 50 Tagen doch noch
umgehen und seine Heimreise antreten.

Ebenso wurde ein 43-Jähriger festgenommen, da er aufgrund eines
bestehenden Haftbefehl zur Festnahme ausgeschrieben war. Der Deutsche
wurde im Januar 2019 von der Staatsanwaltschaft Wuppertal aufgrund
vorsätzlicher Körperverletzung verurteilt. Da sich der Mann auf die
ergangene Ladung zum Strafantritt nicht gestellt hatte und bisher die
Zahlungsversprechen nicht einhielt, wurde der Haftbefehl erlassen.
Der in Düsseldorf wohnende Mann konnte die Ersatzfreiheitsstrafe von
80 Tagen umgehen, indem er die Geldstrafe in Höhe 1.352,- Euro bei
der Bundespolizei beglich.




Rückfragen bitte an:

Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Flgh. Düsseldorf
Anne Kister
Telefon: 0211 9518 108
E-Mail: presse.dus(at)polizei.bund.de
Twitter: https://twitter.com/BPOL_NRW
www.bundespolizei.de

Postfach 30 04 42
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Datum: 17.06.2019 - 10:55 Uhr
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