Ingewahrsamnahme nach Körperverletzung und Verkehrsunfall mit 1,9 Promille
(ots) - Am Samstag, 15.06.2019, befuhr ein stark
alkoholisierter, 52-jähriger Autofahrer aus Gelsenkirchen gegen 16:05
Uhr die Evastraße in Bismarck. Dabei touchierte er einen ihm
entgegenkommenden Pkw. Der Gelsenkirchener setzte seine Fahrt fort
und touchierte einen rechts am Straßenrand geparkten Wagen. Er fuhr
unbeeindruckt weiter und schob einen ebenfalls am rechten
Fahrbahnrand abgestellten Anhänger in einen angrenzenden Zaun. Dabei
brach eine Achse am Fahrzeug des 52-Jährigen, so dass der Wagen nicht
mehr fahrbereit war. Der Gelsenkirchener setzte seinen Weg zu Fuß
fort und ignorierte einen 54-jährigen Zeugen, der ihn vehement auf
die von ihm verursachten Schäden aufmerksam machte. Der 52-Jährige
begab sich kurzfristig in ein Haus. Als er das Haus wieder verließ,
setzte er sich in einen anderen Wagen und fuhr davon. Während der
Verkehrsunfallaufnahme der eingesetzten Polizeibeamten kehrte der
52-Jährige zurück, parkte sein Fahrzeug und wollte sich wieder ins
Haus begeben. Er ignorierte die Weisung der Polizeibeamten, stehen zu
bleiben, so dass sie ihn festhielten. Darauf reagierte der
Gelsenkirchener uneinsichtig und aggressiv. Die Polizeibeamten
fixierten ihn, legten ihm Handfesseln an und setzten ihn in den
Streifenwagen. Ein von ihm freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest
ergab einen Wert von 1,9 Promille. Die Beamten nahmen den Mann mit
ins Gewahrsam, wo ihm ein Arzt zwei Blutproben entnahm. Bei der
weiteren Sachverhaltsklärung stellte sich heraus, dass der
Gelsenkirchener in der Zeit zwischen dem Verkehrsunfall und seiner
Rückkehr zur Evastraße in Schalke-Nord gewesen war. Hier hatte er
nach zunächst verbalen Streitigkeiten eine 36-jährige Frau geohrfeigt
und war dann mit seinem Wagen weggefahren. Neben einer Strafanzeige
wegen Körperverletzung erwartet den Gelsenkirchener nun ein
Strafverfahren wegen Fahrens unter Alkoholeinfluss und
Verkehrsunfallflucht. Die Polizeibeamten stellten den Führerschein
des Gelsenkircheners sicher. Er darf bis zur weiteren Entscheidung
durch ein Gericht keine fahrerlaubnispflichtigen Kraftfahrzeuge
führen.
Rückfragen bitte an:
Polizei Gelsenkirchen
Katrin Schute
Telefon: 0209/365-2012
E-Mail: katrin.schute(at)polizei.nrw.de
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Datum: 17.06.2019 - 13:02 Uhr
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