Verkehrsunfallfluchten aus dem Kreisgebiet - Hilden - 1906090
(ots) -
Beinahe täglich finden Verkehrsunfallfluchten auf den Straßen im
Kreis Mettmann statt. Die Gesamtzahl der Verkehrsunfälle mit
unerlaubtem Entfernen vom Unfallort ("Flucht") liegt damit auf hohem
Niveau und ist in den letzten Jahren kontinuierlich ansteigend. Nach
jedem vierten Verkehrsunfall entfernt sich ein Unfallbeteiligter
unerlaubt vom Unfallort. Aus diesem Grund veröffentlichen wir
ausgewählte aktuelle Fälle von unerlaubtem Entfernen vom Unfallort in
werktäglicher Sammelmeldung, mit der Bitte um Veröffentlichung der
Taten im Rahmen redaktioneller Möglichkeiten. Komplettieren wollen
wir diese Meldungen auch mit Erfolgen in der Aufklärung aktueller
Fälle.
In den vergangenen Tagen wurden nachfolgende ungeklärte
Verkehrsunfallfluchten (geordnet nach Städten) entdeckt und
angezeigt, welche zurzeit die Ermittler der zuständigen
Verkehrskommissariate beschäftigen. Diese hoffen bei ihren
Ermittlungen, in den eingeleiteten Strafverfahren gegen Unbekannt
wegen Verkehrsunfallflucht, dringend auf Hinweise aus der Bevölkerung
zur Klärung der Verkehrsstraftaten:
--- Hilden ---
Am Samstag, dem 15.06.2019, in der Zeit zwischen 11:20 - 13:15
Uhr, zerkratzten Unbekannte mit ihrem Fahrzeug massiv die
Beifahrertür eines schwarzen Mercedes und leiteten anschließend nicht
die erforderliche Schadensregulierung ein. Zum Unfallzeitpunkt stand
der beschädigte Pkw auf dem Parkplatz eines Bio-Ladens an der
Gerresheimer Straße 227 in Hilden.
Sachdienliche Hinweise nimmt die Polizei in Hilden, Telefon 02103
/ 898-6410, jederzeit entgegen.
--- Hinweise und Tipps der Polizei ---
Aus gegebenem Anlass gibt die Kreispolizeibehörde Mettmann
folgende Ratschläge zum Thema Verkehrsunfallflucht:
-Melden Sie Verkehrsunfallfluchten unverzüglich bei der nächsten
Polizeidienststelle (auch über Notruf 110).
-Belassen Sie das Fahrzeug wenn möglich unverändert am Unfallort.
-Vermeiden Sie die Beseitigung oder Veränderung von Unfallspuren.
Selbst kleinste Lacksplitter, Glasreste, etc. können für die
polizeilichen Ermittlungen von Bedeutung sein. Fertigen Sie wenn
möglich eigene Fotos von der Unfallsituation und vorgefundenen
Spuren, wenn Veränderungen eintreten könnten oder unvermeidlich sind.
-Merken Sie sich Angaben zu Hinweisgebern und Zeugen, schreiben
Sie sich deren Personalien und Erreichbarkeiten auf.
-Geben Sie konkrete Hinweise auf ein flüchtiges Fahrzeug oder zum
flüchtigen Unfallverursacher gleich mit erster Meldung an die Polizei
weiter - nur so sind schnelle Fahndungsmaßnahmen der Polizei Erfolg
versprechend.
-Werden Sie Zeuge einer Verkehrsunfallflucht, kontaktieren Sie
bitte sofort die Polizei (auch über 110) und geben dabei möglichst
viele präzise Angaben zum flüchtigen Fahrzeug (Kennzeichen,
Hersteller, Fahrzeugtyp, Fahrzeugfarbe, besondere Merkmale), zur
Fluchtrichtung und zum Fahrzeugführer weiter, verbunden mit ihren
eigenen Personalien und Erreichbarkeiten.
Rückfragen von Medienvertretern/Journalisten bitte an:
Kreispolizeibehörde Mettmann
- Polizeipressestelle -
Adalbert-Bach-Platz 1
40822 Mettmann
Telefon: 02104 / 982-1010
Fax: 02104 / 982-1028
E-Mail: pressestelle.mettmann(at)polizei.nrw.de
http://www.polizei.nrw.de/mettmann
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Datum: 17.06.2019 - 15:32 Uhr
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