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Leistungserschleichung im beschleunigten Verfahren bestraft

ID: 2150498

(ots) - Ein 32-jähriger Schwarzfahrer wurde am Montag
vom Amtsgericht Osnabrück im beschleunigten Verfahren zu einer
Geldstrafe von 600,- Euro verurteilt.

Der Italiener ohne festen Wohnsitz war vormittags mit einem
InterCity von Bremen nach Osnabrück gefahren ohne einen gültigen
Fahrschein zu besitzen.

Hinzugerufene Bundespolizisten stellten fest, dass der 32-Jährige
in der Vergangenheit bereits mehrfach wegen Schwarzfahrens
aufgefallen war. Außerdem hatte er eine geringe Menge
Betäubungsmittel dabei.

Nach Sachvortrag durch die Bundespolizei entschied die zuständige
Staatsanwaltschaft Osnabrück auf Festnahme des 32-Jährigen zur
Durchführung eines beschleunigten Strafverfahrens.

Nur wenige Stunden später erfolgte die Vorführung des Mannes beim
Amtsgericht Osnabrück zur sofortigen Hauptverhandlung und die
Verurteilung zu einer Geldstrafe von 600,- Euro, die er in Raten
begleichen darf.

Das sogenannte beschleunigte Verfahren ist eine besondere Form des
Strafverfahrens und hat den Vorteil, dass einfache Fälle schneller
abgeschlossen werden können und die Strafe unmittelbar "auf dem Fuße"
folgt. Es kommt häufig bei einfach gelagerten Sachverhalten zur
Anwendung, wenn neben einer klaren Beweislage ein dringender
Tatverdacht besteht und der Täter ohne festen Wohnsitz ist.




Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Bad Bentheim
Pressesprecher
Ralf Löning
Mobil: 01520 - 9054933
E-Mail: bpoli.badbentheim.presse(at)polizei.bund.de
www.bundespolizei.de
Twitter: https://twitter.com/bpol_nord

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Datum: 18.06.2019 - 15:08 Uhr
Sprache: Deutsch
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