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+++ Fahren ohne Fahrerlaubnis mit Pkw-Halter auf dem Beifahrersitz +++ Trunkenheitsfahrt ohne Fahrerlaubnis +++

ID: 2150667

(ots) - Am Dienstag, dem 18.06.2019, fiel einer Streife
der Autobahnpolizei Oldenburg gegen 22.25 Uhr ein Pkw auf, der die
Straße Atlantik in Wilhelmshaven in unsicherer Weise befuhr. In der
folgenden Kontrolle stellte sich heraus, dass die 17-jährige Fahrerin
nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist und den Pkw des 18-jährigen
Beifahrers zu Übungszwecken nutzte. Gegen die Fahrerin wurde ein
Strafverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis eingeleitet. Sie läuft
zudem in Gefahr, eine Sperrfrist für die Erteilung einer
Fahrerlaubnis zu erhalten. Der mitfahrende Halter muss sich nun wegen
des Zulassens dieser Tat strafrechtlich verantworten.

Am Mittwoch, dem 19.06.2019, stellten Beamte der Autobahnpolizei
Oldenburg auf der A 28 Richtung Bremen gegen 00.05 Uhr einen Pkw
fest, dessen Auspuffrohr auf der Fahrbahn hing und Funken schlug. Als
er im Kreuz Ost in der Tangente zur A 29 Richtung Osnabrück auf dem
Seitenstreifen anhielt, bemerkten die Beamten bei dem 47-jährigen
Fahrer aus dem Landkreis Cloppenburg Atemalkoholgeruch, der zu einem
Atemalkoholwert von 1,27 Promille und einer anschließenden
Blutentnahme führte. Die aufgrund des Alkoholwertes obligatorische
Sicherstellung des Führerscheins konnte nicht erfolgen, da der Fahrer
seit 2009 nicht mehr im Besitz einer Fahrerlaubnis ist. Er wird nun
wegen Trunkenheit im Verkehr und Fahren ohne Fahrerlaubnis
strafrechtlich belangt.




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PK BAB Oldenburg
Telefon: +49(0)4402-933 115
E-Mail: pressestelle(at)pi-ol.polizei.niedersachsen.de
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Datum: 19.06.2019 - 03:29 Uhr
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