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Festnahme am Hauptbahnhof Ulm: Zahlung von Geldstrafe rettet 35-Jährige nicht vor dem Gefängnis

ID: 2151274

(ots) - Bundespolizisten haben am Montagabend (17.06.2019)
gegen 19:30 Uhr eine 35-jährige Frau am Ulmer Hauptbahnhof
festgenommen. Die Identität der deutschen Staatsangehörigen sollte
zuvor im Rahmen einer Personenkontrolle überprüft werden. Hierbei
stellte sich heraus, dass gegen die in Ulm wohnhafte Frau ein
Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Kassel wegen
Gefährdung des Straßenverkehrs vorlag. Zeitgleich wurde die
Festgenommene durch die Staatsanwaltschaft Ulm aufgrund eines
Vollstreckungshaftbefehls wegen falscher Verdächtigung gesucht.
Obwohl die Frau die noch offene Geldstrafe von insgesamt 500,- Euro
begleichen konnte, wurde sie aufgrund ihrer zweiten Verurteilung im
Anschluss in ein Gefängnis verbracht und muss nun dort eine
Freiheitsstrafe von zehn Monaten absitzen.




Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Stuttgart
Pressestelle
Sebastian Maus
Telefon: 0711 / 55049 - 109
E-Mail: bpoli.stuttgart.oea(at)polizei.bund.de
www.bundespolizei.de
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Datum: 19.06.2019 - 14:27 Uhr
Sprache: Deutsch
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